Der Blitz des Radargeräts dauert nur Millsekunden. Seine Messung kann aber – je nach Ergebnis – ein grosses Loch ins Portemonnaie fressen. Es ist deshalb naheliegend, dass viele Temposünder wissen wollen, ob es eine Möglichkeit gibt, das Beweisfoto einzusehen, um sich dann allenfalls ein Alibi auszudenken.
Der Haken an Sache ist: Das Ordnungsbussenverfahren sieht kein Einsichtsrecht für die Gebüssten vor. Du musst dich also innerhalb der 30-tägigen Bedenkfrist entscheiden, ob du die Geschwindigkeitsbusse bezahlen willst oder nicht.
Tust du das nicht, wird automatisch das ordentliche Strafverfahren eingeleitet, in welchem du dann zwar ein Akteneinsichtsrecht hast. Dieses hat allerdings seinen Preis: Gelingt es dir nicht, die Strafbehörde von deiner Unschuld zu überzeugen, kommen zum Bussenbetrag zusätzliche Verfahrenskosten hinzu. Aus einer Geschwindigkeitsbusse von 40 Franken können so schnell einmal mehrere hundert Franken resultieren.
Unfallärger, Service-Fails, Versicherungsknatsch und Co.: Was auf Schweizer Strassen für Stress sorgt, landet regelmässig bei den Rechtsexperten des «Beobachters». Hier berichten die Strassenverkehrsspezialisten Monika Huber und Daniel Leiser von ihren interessantesten Fällen, beantworten die Fragen der Community und erklären, wie man auch unterwegs zu seinem Recht kommt. Noch mehr Beratung im Abo gibts auf www.beobachter.ch.
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Umweg über das Datenschutzrecht
In einzelnen Kantonen haben die Datenschutzbeauftragten angeordnet, dass die Polizei den Geblitzten im Rahmen ihres Auskunftsrechts trotzdem einen Blick auf das Radarfoto gewähren muss. Du kannst dich also möglicherweise auf den Datenschutz berufen und dir das Messfoto zeigen lassen, wenn du vermutest, dass jemand anders als du für die Geschwindigkeitsübertretung verantwortlich sein könnte. Am besten erkundigst du dich vorgängig beim zuständigen kantonalen Datenschutzbeauftragten.
Achtung: Fahrzeughalter haften solidarisch
Bist du Halterin oder Halter des geblitzten Fahrzeugs, ist es mit deinem Alibi allerdings nicht getan. Du musst angeben können, wer zur fraglichen Zeit am Steuer gesessen ist. Denn: Seit Anfang 2014 wird eine Ordnungsbusse immer dem im Fahrzeugausweis eingetragenen Fahrzeughalter auferlegt, wenn nicht bekannt ist, wer eine Widerhandlung begangen hat.
Übrigens: Im «Beobachter»-Artikel «So werden Bagatelldelikte geahndet» findest du weitere Fragen und Antworten rund um Ordnungsbussen und das Verfahren.
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