Rechtsvorbeifahren ja – Rechtsüberholen nein. Doch was ist der Unterschied? Das Bundesgericht stellte bereits im 2016 fest, dass das passive Rechtsvorbeifahren bei dichtem Verkehr auf der Autobahn mittlerweile eine alltägliche Situation ist, die sich kaum vermeiden lässt und nicht per se zu einer erhöhten Gefahrensituation führt. Das höchste Gericht entschied deshalb: Bei dichtem Verkehr auf der Autobahn darfst du bei gleichbleibender Geschwindigkeit und mit der nötigen Vorsicht rechts an den Fahrzeugen auf der Überholspur vorbeifahren. Seit dem 1. Januar 2021 steht das sogar Schwarz auf Weiss im Strassenverkehrsgesetz.
Doch aufgepasst: Nach wie vor verboten ist das Rechtsüberholen, also das Auffahren und Ausscheren von der Überholspur auf die Normalspur zum Zweck des Überholens. Auch diesbezüglich hat das Bundesgericht Klartext gesprochen: Rechtsüberholen im eigentlichen Sinn liegt vor, wenn du an einem oder bloss wenigen Fahrzeugen vorbeifährst und danach - mehr oder weniger – in einem Zug wieder einbiegst. Und auch wenn du auf Autobahnen die Lücken in parallelen Kolonnen so ausnutzt, dass du – nur um zu überholen – kurz auf dem rechten Fahrstreifen fährst und gleich wieder nach links einbiegst, verstösst du gegen das Verbot des Rechtsüberholens.
Nach Rechtsüberholen drohen happige Sanktionen
Wenn du auf diese verbotene Weise rechts überholst, riskierst du im besten Fall «nur» eine Ordnungsbusse von 250 Franken. Wenn du Pech hast, löst du mit deinem Überholmanöver aber eine Gefahrenkette aus, die im schlimmsten Fall zu einer Massenkarambolage führt. Das Bundesgericht hat denn auch mehrmals festgehalten, dass Rechtsüberholen auf der Autobahn eine grobe Verkehrsregelverletzung darstellen kann, welche im Extremfall mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft wird. Dein Motiv für das Rechtsvorbeifahren spielt in einem solchen Fall keine Rolle – und auch beim Ausweis gibt es kein Pardon: Bei der groben Verkehrsregelverletzung ist der Entzug ist obligatorisch und dauert mindestens drei Monate.
Unfallärger, Service-Fails, Versicherungsknatsch und Co.: Was auf Schweizer Strassen für Stress sorgt, landet regelmässig bei den Rechtsexperten des «Beobachters». Hier berichten die Strassenverkehrsspezialisten Monika Huber und Daniel Leiser von ihren interessantesten Fällen, beantworten die Fragen der Community und erklären, wie man auch unterwegs zu seinem Recht kommt. Noch mehr Beratung im Abo gibts auf www.beobachter.ch.
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