«Rechtsvortritt: Sicher unterwegs mit dem «Beobachter›»
Fussgänger in der 30er-Zone: «Wer hat Vortritt?»

Keine Frage: Wenn ich neben dem Zebrastreifen wartende Fussgängerinnen sehe, halte ich an, um ihnen den Vortritt zu geben. Aber wie sieht das in einer Tempo-30-Zone aus, wo es kaum noch Streifen hat? Haben Fussgänger dort auch Vortritt?
Publiziert: 02.03.2022 um 15:58 Uhr
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Aktualisiert: 02.03.2022 um 17:15 Uhr
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«Habe ich nur Vortritt auf dem Zebrastreifen?»
Foto: shutterstock/paul seewer
Monika Huber und Daniel Leiser

Auf dem Zebrastreifen sind Fussgängerinnen und Fussgänger vortrittsberechtigt. Um dieses Recht ausüben zu können, müssen sie nicht einmal ein Handzeichen geben. Allerdings dürfen sie den Streifen weder überraschend noch dann betreten, wenn ein Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr rechtzeitig anhalten kann.

«Rechtsvortritt: Sicher unterwegs mit dem ‹Beobachter›»

Unfallärger, Service-Fails, Versicherungsknatsch und Co.: Was auf Schweizer Strassen für Stress sorgt, landet regelmässig bei den Rechtsexperten des «Beobachters». Hier berichten die Strassenverkehrsspezialisten Monika Huber und Daniel Leiser von ihren interessantesten Fällen, beantworten die Fragen der Community und erklären, wie man auch unterwegs zu seinem Recht kommt. Noch mehr Beratung im Abo gibts auf www.beobachter.ch.

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Wenn du also von dir aus rechtzeitig anhältst, wenn sich Fussgänger beim Zebrastreifen aufhalten, ist das vorbildlich. Dies umso mehr, wenn es sich dabei um Kinder handelt. Sie nehmen den Strassenverkehr und dessen Gefahren nicht gleich wahr wie Erwachsene. Deshalb rennen Kinder häufig unvermittelt auf die Strasse.

Tempo-30-Zone: Im Normalfall ohne Zebrastreifen

In der Tempo-30-Zone ist die Rechtslage anders, denn sie zielt – nebst mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärm – auf eine rücksichtsvolle Koexistenz aller Verkehrsteilnehmenden ab. Deshalb werden in Tempo-30-Zonen nur ausnahmsweise Zebrasteifen für Fussängerinnen und Fussänger aufgemalt.

Somit dürfen sie – wenn kein solcher Streifen sichtbar ist – die Strasse zwar überall überqueren, wo sie wollen, haben aber gegenüber Autos, Lastwagen, Töffs und Velos auf der Fahrbahn keinen Vortritt.

Dennoch gilt auch in der 30er-Zone der strassenverkehrsrechtliche Vertrauensgrundsatz: Wenn du wahrnimmst, dass eine Person im Begriff ist, die Strasse zu überqueren, musst du entsprechend reagieren und darfst nicht auf dein Vortrittsrecht pochen.

Was gilt in Begegnungs- und Fussgängerzonen?

Nochmals anders sieht es in Begegnungszonen aus, die meistens in Wohn- und Geschäftsvierteln vorzufinden sind. Dort gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h – und die Fussgängerinnen und Fussgänger haben immer und überall den Vortritt.

Genau gleich sieht es in Fussgängerzonen aus: Wenn du ausnahmsweise – zum Beispiel, um Waren abzuliefern oder jemanden abzuholen – durch eine solche Zone fahren darfst, musst du allen Fussgängerinnen, aber auch Skatern und Trottifahrerinnen den Vortritt gewähren.

Detailliertere Informationen und Tipps zum korrekten Verhalten am Fussgängerstreifen sowie zum Verhalten in Tempo-30-Zonen findest du bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu).

Stelle auch du unseren Verkehrsspezialisten eine Frage! Was musst du wissen, um sicher durch die kalte Jahreszeit zu kommen? Ob du zu Fuss, mit dem Velo, dem Motorrad oder im Auto unterwegs bist: Stelle uns deine Frage gleich hier im Formular, und mit etwas Glück wird sie schon bald beantwortet.

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