«Rechtsvortritt: Sicher unterwegs mit dem ‹Beobachter›»
«Muss ich zwingend ein Unfallprotokoll ausfüllen?»

Im Format «Rechtsvortritt» von Blick und Beobachter beantworten die Strassenverkehrs-Spezialisten Monika Huber und Daniel Leiser die Fragen aus der Blick-Community.
Publiziert: 16.02.2022 um 12:43 Uhr
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Aktualisiert: 22.02.2022 um 11:23 Uhr
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Unfallprotokoll: «Muss ich das bei Sachschaden ohne Verletzte ausfüllen?»
Foto: Shutterstock
Monika Huber und Daniel Leiser

«Ich war vor kurzem während der Rush Hour unverschuldet in einen Unfall mit Blechschaden verwickelt. Der andere Lenker meinte, man müsse in solchen Bagatellfällen kein Unfallprotokoll mehr ausfüllen. Ich habe trotzdem darauf bestanden, bin nun aber unsicher, ob ich mich korrekt verhalten habe.»

Das Wichtigste zuerst: Es war ganz wichtig, dass du auf das Unfallprotokoll bestanden hast. Denn nur mit dem ausgefüllten Unfallprotokoll kannst du auch nachträglich noch den Unfall und dessen Hergang dokumentieren – zum Beispiel gegenüber den Versicherungen.

Im Beratungszentrum melden sich regelmässig Ratsuchende, die voreilig auf das Unfallprotokoll verzichtet haben. Ihnen fehlt dann dieses Beweismittel, wenn Unfallbeteiligte später den Unfallhergang und dabei vor allem ihr Mitverschulden bestreiten. Wenn es keine neutralen Personen gibt, die den Hergang des Unfalls gesehen haben und somit bezeugen können, ist der Beweis kaum mehr zu erbringen.

«Rechtsvortritt: Sicher unterwegs mit dem ‹Beobachter›»

Unfallärger, Service-Fails, Versicherungsknatsch und Co.: Was auf Schweizer Strassen für Stress sorgt, landet regelmässig bei den Rechtsexperten des «Beobachters». Hier berichten die Strassenverkehrsspezialisten Monika Huber und Daniel Leiser von ihren interessantesten Fällen, beantworten die Fragen der Community und erklären, wie man auch unterwegs zu seinem Recht kommt. Noch mehr Beratung im Abo gibts auf www.beobachter.ch.

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Dürfen Unfallbeteiligte auf die Polizei beharren?

Falls du - was wir nicht hoffen - wieder einmal in eine solche Situation gelangen solltest und eine am Unfall beteiligte Person kein Unfallprotokoll ausfüllen, sondern stattdessen die Polizei rufen will, musst du dies akzeptieren.

Nicht nur das: Du musst dann bis zum Eintreffen der Polizei auf der Unfallstelle verharren. In der Zwischenzeit kannst du – wenn nötig – die Unfallsituation auf der Fahrbahn markieren oder davon Fotos machen.

Selbst Polizei verlangen – ja oder nein?

Selbstverständlich kannst auch du selbst darauf bestehen, dass der Unfall polizeilich rapportiert wird. Das kann sich allerdings zum Bumerang entwickeln: Einem Unfall liegt in der Regel ein Verkehrsdelikt – wie etwa ein missachteter Vortritt oder eine Unaufmerksamkeit – zugrunde, das von den Polizisten von Amtes wegen verfolgt werden muss.

Das heisst: Es könnte ein Strafverfahren gegen dich eröffnet werden. Umgekehrt solltest du immer dann auf den Beizug der Polizei bestehen, wenn du dich beim Ausfüllen des Unfallprotokolls mit der anderen Partei nicht einigen kannst.

Das Unfallprotokoll richtig ausfüllen

Lies zuerst genau die Anweisungen auf dem Formular durch, bevor du es ausfüllst. Wichtig ist dabei vor allem, dass mit dem Protokoll nur der Unfallhergang dokumentiert wird. Hüte dich also davor, schon auf der Unfallstelle schriftlich – etwa aus Goodwill gegenüber dem Geschädigten – deine Schuld am Unfall anzuerkennen. Kommt deine Versicherung oder ein Gericht zu einem anderen Schluss, müsstest du den Schaden im schlimmsten Fall aus dem eigenen Sack bezahlen.

Stelle auch du unseren Verkehrsspezialisten eine Frage! Was musst du wissen, um sicher durch die kalte Jahreszeit zu kommen? Ob du zu Fuss, mit dem Velo, dem Motorrad oder im Auto unterwegs bist: Stelle uns deine Frage gleich hier im Formular, und mit etwas Glück wird sie schon bald beantwortet.

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