«Rechtsvortritt: Sicher unterwegs mit dem ‹Beobachter›»
«Darf ich den Töff auf einem Auto-Parkplatz abstellen?»

Wenn ich bei schönem Wetter mit meinem Töff auf einer Tour bin, kommt es vor, dass die Parkplätze für Motorräder bereits belegt sind. Darf ich in einer solchen Situation meinen Töff auf einem Auto- oder Car-Parkplatz abstellen?
Publiziert: 09.03.2022 um 16:06 Uhr
|
Aktualisiert: 16.03.2022 um 16:38 Uhr
1/5
«Wo darf ich mein Motorrad parkieren?»
Foto: Shutterstock/Paul Seewer
Monika Huber und Daniel Leiser

Selbst dort, wo das Parkieren ausdrücklich erlaubt ist, gibt es Regeln: Sind Parkfelder gekennzeichnet, dürfen Fahrzeuge nur innerhalb dieser Felder abgestellt werden. Zudem dürfen Parkfelder nur von Fahrzeugarten beziehungsweise Benutzergruppen belegt werden, für die sie grössenmässig oder gemäss Zusatztafel (zum Beispiel «Ladestation für Elektrofahrzeuge») bestimmt sind.

Das heisst: Du darfst dein Motorrad – auch bei Parkplatzmangel – nicht auf einem Auto-Parkplatz abstellen.

Auf dem falschen Parkfeld: Welche Busse droht?

So wie die Biker dürfen auch die Automobilisten ihre Fahrzeuge nicht auf Parkfeldern abstellen, die für Reisecars oder Lastwagen gekennzeichnet sind. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Ordnungsbusse von 40 Franken rechnen.

Bereits nach zwei Stunden beträgt diese 60 und ab vier Stunden 100 Franken. Mit 120 Franken wirds richtig teuer, wenn du – auch nur für kurze Zeit – unberechtigterweise einen für gehbehinderte Personen reservierten Parkplatz belegst.

«Rechtsvortritt: Sicher unterwegs mit dem ‹Beobachter›»

Unfallärger, Service-Fails, Versicherungsknatsch und Co.: Was auf Schweizer Strassen für Stress sorgt, landet regelmässig bei den Rechtsexperten des «Beobachters». Hier berichten die Strassenverkehrsspezialisten Monika Huber und Daniel Leiser von ihren interessantesten Fällen, beantworten die Fragen der Community und erklären, wie man auch unterwegs zu seinem Recht kommt. Noch mehr Beratung im Abo gibts auf www.beobachter.ch.

Unfallärger, Service-Fails, Versicherungsknatsch und Co.: Was auf Schweizer Strassen für Stress sorgt, landet regelmässig bei den Rechtsexperten des «Beobachters». Hier berichten die Strassenverkehrsspezialisten Monika Huber und Daniel Leiser von ihren interessantesten Fällen, beantworten die Fragen der Community und erklären, wie man auch unterwegs zu seinem Recht kommt. Noch mehr Beratung im Abo gibts auf www.beobachter.ch.

Darf ein Fahrzeugteil über die Markierung hinausragen?

Aufgepasst: Selbst wenn du das vorgesehene Parkfeld verwendest, musst du darauf achten, dass du deine Maschine innerhalb der Markierung abstellst. Dasselbe gilt für Autos: Sie müssen mit ihrem ganzen Umfang innerhalb der Markierung stehen – samt Schnauze, Auspuff und Aussenspiegel. Wer nicht darauf achtet, riskiert ebenfalls eine Ordnungsbusse von 40, 60 oder 100 Franken – je nach Dauer der Rast.

Stelle auch du unseren Verkehrsspezialisten eine Frage! Was musst du wissen, um sicher durch den Verkehr zu kommen? Ob du zu Fuss, mit dem Velo, dem Motorrad oder im Auto unterwegs bist: Stelle uns deine Frage gleich hier im Formular, und mit etwas Glück wird sie schon bald beantwortet.

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
Fehler gefunden? Jetzt melden

Was sagst du dazu?