Der Titel tönt kompliziert: «Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion». Der Inhalt ist dagegen ganz einfach. In Deutschland ist künftig der Betrieb von Roboterautos, die ohne Fahrer unterwegs sind, erlaubt. Nicht bloss auf Testgeländen oder in abgesperrten Forschungseinrichtungen, sondern auch auf öffentlichen Strassen. Nachdem der Deutsche Bundestag einem Verordnungsentwurf des deutschen Verkehrsminister Volker Wissing (52, FDP) bereits Anfang Jahr zugestimmt hatte, gab nun auch der Bundesrat als Vertretung der Bundesländer grünes Licht.
Autonome Fahrzeuge sind fahrerlos unterwegs, orientieren sich über Kameras, Radar- und Lasersensoren und digitale Karten aus der Cloud und sollen unseren Strassenverkehr revolutionieren: Weniger Unfälle, höhere Verkehrsdichte bei bestehender Infrastruktur, freie Zeit im Auto statt Stress hinter dem Steuer. Die Entscheidungen trifft dabei statt des Fahrers eine künstliche Intelligenz, die vorab und mit jedem Kilometer Fahrstrecke immer besser lernt, die Aktionen und Reaktionen der Verkehrsteilnehmerinnen richtig einzuschätzen. Und sich dann darauf einzustellen.
Erste Regelung weltweit
Mit der neuen Regelung ist Deutschland damit der erste Staat, der umfassend den Einsatz solcher Fahrzeuge auch auf öffentlichen Strassen regelt. Während in der Schweiz noch an der Neufassung des Strassenverkehrsgesetzes gefeilt wird – in der auch autonome Autos ihren Platz finden sollen –, macht unser nördlicher Nachbar also schon Nägel mit Köpfen. Dabei gehts allerdings garnicht hauptsächlich ums autonome Fahren an sich, sondern vor allem um Industriepolitik.
Tech-Giganten wie Apple, Amazon, Google oder Microsoft testen in den USA längst autonome Autos und betreiben sie teils gar schon als Fahrdienste. Vor allem die deutsche Autoindustrie befürchtet, dass diese neuen Player in der Mobilität sie künftig ausbooten könnten. Deshalb soll die nötige Technologie fürs autonome Fahren nun rasant vorangebracht werden. Dazu braucht es Tests unter Realbedingungen – und die gibts in der nötigen Komplexität nur auf öffentlichen Strassen.
Nur auf Level 4
Das bedeutet nun aber nicht, dass diese Fahrzeuge gleich massenweise auf allen Strassen unterwegs sein werden. Die neue Verordnung regelt detailliert die Rahmenbedingungen. So sind nur Autos mit Level-4-Technologie erlaubt (siehe Box). Sie müssen also noch über Lenkrad und Pedalen für den manuellen Eingriff verfügen. Fürs Betreiben ist nun aber keine ausgebildete Ingenieurin mehr nötig.
Beim automatisierten Fahren unterscheidet man fünf Level:
Level 1 bezeichnet Fahren mit Assistenzsystemen wie Spurhalter oder adaptiver Tempomat. Diese Technik wird heute schon in vielen Kleinwagen angeboten.
Auf Level 2 agieren diese Systeme in eng definierten Situationen teilautomatisiert – im Stau bremst der adaptive Tempomat zum Beispiel zum Stillstand und fährt automatisch an, wenns vorne weitergeht. Auf diesem Stand sind heute schon viele Fahrzeuge.
Auf Level 3 steuert sich das Auto zeitweilig selbst, hält zum Beispiel Tempo und Spur auf der Autobahn. Wichtig bis zu diesem Level: Der Fahrer muss die Hände am Steuer haben und jederzeit eingreifen können.
Auf Level 4 fährt das Auto selbst, kann aber den Fahrer je nach Situation auffordern, wieder das Steuer zu übernehmen.
Erst auf Level 5 agiert das Auto vollautomatisiert – die Passagiere haben mangels Lenkrad und Pedalen keine Eingriffsmöglichkeiten.
Beim automatisierten Fahren unterscheidet man fünf Level:
Level 1 bezeichnet Fahren mit Assistenzsystemen wie Spurhalter oder adaptiver Tempomat. Diese Technik wird heute schon in vielen Kleinwagen angeboten.
Auf Level 2 agieren diese Systeme in eng definierten Situationen teilautomatisiert – im Stau bremst der adaptive Tempomat zum Beispiel zum Stillstand und fährt automatisch an, wenns vorne weitergeht. Auf diesem Stand sind heute schon viele Fahrzeuge.
Auf Level 3 steuert sich das Auto zeitweilig selbst, hält zum Beispiel Tempo und Spur auf der Autobahn. Wichtig bis zu diesem Level: Der Fahrer muss die Hände am Steuer haben und jederzeit eingreifen können.
Auf Level 4 fährt das Auto selbst, kann aber den Fahrer je nach Situation auffordern, wieder das Steuer zu übernehmen.
Erst auf Level 5 agiert das Auto vollautomatisiert – die Passagiere haben mangels Lenkrad und Pedalen keine Eingriffsmöglichkeiten.
Noch immer muss der Einsatz solcher Fahrzeuge genehmigt werden: Bei der Beantragung muss ein genau bestimmter kartographischer Bereich angegeben werden, in dem das Auto unterwegs sein wird. Ausserdem müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gar gefährdet werden. Ausserdem muss über ein Kontrollzentrum der Einsatz der Autos überwacht werden.
Was ist bei einem Unfall?
Zwei Dinge müssen laut Bundesratsbeschluss aber noch nachgearbeitet werden: Wie wird eine mögliche Unfallstelle abgesichert, wenns keinen Menschen an Bord gibt, der ein Warndreieck aufstellen könnte? Wenn alle autonom unterwegs sind, sollen diese aufgrund der defensiven Fahrweise der Roboterautos nahezu unmöglich sein. Aber noch sind die menschlichen Fahrerinnen in der Überzahl. Und darf ein autonomes Auto auch betrieben werden, wenn die Aufsichtsperson im Fahrzeug angetrunken ist oder unter Drogen steht?
Wenn beides geklärt ist, wird dem Testbetrieb autonomer Autos in Deutschland nichts mehr im Wege stehen. Zunächst wirds dabei aber vor allem um Fahrzeuge zum Personentransport gehen wie Robotaxis und Shuttle oder Lieferwagen für Päcklidienste. Private PWs werden wir noch lange allermeist selbst steuern müssen. Auch wenns jetzt erste Modelle mit pilotiertem Fahren nach Level 3 gibt.