17 Seiten, 49 Fotos: Bisher war nur bruchstückhaft bekannt, wie der frühere Top-Banker der Credit Suisse Iqbal Khan (43) von seinem Ex-Arbeitgeber beschattet wurde. Jetzt zeigt der Überwachungsbericht das ganze Ausmass. Diesen hat die «SonntagsZeitung» öffentlich gemacht. Demnach waren auch Khans Frau, sein Sohn, befreundete Personen und Unbeteiligte Teil der Überwachung.
Alles zur CS-Beschattungsaffäre
Urheber des Berichts ist ein inzwischen verstorbener Mittelsmann. Das Material haben Detektive der Firma Investigo gesammelt. Offiziell wollte die Bank mit dem Auftrag an die Detektei sichergehen, dass Khan bei seinem Wechsel zur Konkurrentin UBS keine Kunden oder Mitarbeiter mitnimmt. Hinweise dazu aber fehlen laut «SonntagsZeitung» im Bericht ganz. Stattdessen gibts viel Privates.
Den Kindern auf den Fersen
Dazu zählen Bilder von Khan beim Joggen oder im Gespräch mit seiner Ehefrau. Auch Handwerker oder ein Mitarbeiter einer Gartenbaufirma kommen mit Foto im Bericht vor, obwohl sie vermutlich für den eigentlichen Zweck der Überwachung irrelevant sind. Ausspioniert wurden sogar Leute, die zufällig in der Umgebung von Khan waren. Die Pächterin eines Restaurants zum Beispiel, in dem der Top-Manager zum Mittagessen einkehrte. Diese zeigt sich laut der Zeitung empört. «Das ist eine Verletzung der Privatsphäre von meinen Gästen und von meiner Person.»
Schliesslich machten die Überwacher nicht einmal vor Khans Sohn Halt. So heisst es etwa: «8:14 Ehefrau der Zielperson (ZP) verlässt das Haus zusammen mit dem Sohn, sie gehen vermutlich zum Kindergarten... 9:05 Ehefrau von ZP fährt mit Kind zum Feinkostgeschäft und später wieder zurück.» In weiteren Auszügen ist die Rede von Ausflügen zum Sportplatz und ins Glattzentrum.
Detektive gingen zu weit
Von der «SonntagsZeitung» befragte Experten kritisieren das Vorgehen der Detektive. Laut dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich, Bruno Baeriswyl, etwa, wäre es Pflicht gewesen, Khans Frau im Bericht mit einem schwarzen Balken oder Pixeln unkenntlich zu machen. Auch Namen von beliebigen Personen oder deren Autonummernschilder hätten nicht aufgezeichnet werden dürfen.
Ein Detektiv dürfe keine Unbeteiligten fotografieren, sagt auch Erich Wunderli, Präsident des Verbands der Privatdetektive. Familienmitglieder hätten im Bericht nicht erwähnt werden dürfen.
Spezialbehandlung für Khan?
Zur CS-Beschattungsaffäre gibts auch von anderer Front noch Neues. Denn wie der SonntagsBlick berichtet, liegt bei der Zürcher Justizdirektorin Jacqueline Fehr (56) eine Aufsichtsbeschwerde auf dem Tisch. Darin wird kritisiert, dass Khan von der Polizei bevorzugt behandelt worden sei, nachdem er seine Überwachung entdeckt und Strafanzeige eingereicht hatte.
Die Vorwürfe kommen von Investigo. Unterzeichnet ist das Schreiben von Anwälten, die einen der Privatdetektive verteidigen, die von Khan der «schweren Drohung» und «Nötigung» bezichtigt werden.