Trotz der Beschattungsaffäre darf Credit-Suisse-Chef Tidjane Thiam (57) offenbar an der Spitze der Bank bleiben. Eine interne Untersuchung entlaste Thiam, schreibt die «SonntagsZeitung» – ohne Angaben von Quellen. In den vergangenen Wochen wurde bekannt, dass die Bank die Ex-Geschäftsleitungsmitglieder Iqbal Khan (44) und Peter Goerke (58) von Detektiven beschatten liess.
Laut dem Zeitungsbericht liefern die Untersuchungsergebnisse der Anwaltskanzlei Homburger keinen Hinweis, dass Thiam von der Beschattungsaffäre gewusst hat. Wenn nicht noch etwas Gravierendes auftaucht, dürfte Thiam den Machtkampf in der CS somit gewonnen haben. Die Credit Suisse will morgen Montag über die Ergebnisse ihrer internen Abklärungen informieren.
Hat Bouée nicht die Wahrheit gesagt?
Buhmann ist Pierre-Olivier Bouée (48), die ehemalige Nummer zwei der Credit Suisse. Die Untersuchung soll ergeben, dass er nicht die Wahrheit gesagt habe, schreibt die «SonntagsZeitung».
Zudem sei eine Rechnung für die 15'000 Franken teure Überwachung des ehemaligen Personalchefs Peter Goerke unter irreführenden Bezeichnungen verbucht worden. Bouée, dessen Abgang Anfang Oktober verkündet wurde, werde die Bank unehrenhaft verlassen. Das hätte finanzielle Konsequenzen: Er dürfte das vier Millionen Franken schwere Bonus-Aktienpaket nicht erhalten.
CS-Präsident Urs Rohner (60) soll die Bank wie geplant 2021 verlassen. Zuletzt wurde spekuliert, dass er seine Amtszeit verlängern würde. Dem scheint nicht so. Der Verwaltungsrat der CS mache sich auf die Suche nach einem geeigneten Nachfolger für Rohner.
Finma schaut sich das Ganze ganz genau an
Am Freitagabend wurde bekannt, dass sich nun auch die Finanzmarktaufsicht (Finma) die Affäre ganz genau anschaut. Sie setzte bei der Grossbank einen Aufpasser ein. Dieser prüft aufsichtsrelevante Fragen in Bezug auf die Beschattungsaktivitäten, das Informationsverhalten und die Nutzung von elektronischen Kommunikationsmitteln.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft prüft derweil, ob sich in Zusammenhang mit der Überwachung von Khan jemand strafrechtlich fehlverhalten hat. Khan erstattete im September Anzeige wegen Nötigung und Drohung.