Die Saga Vincenz ist mit dem Ende der ersten Prozesswoche noch längst nicht abgeschlossen. Für Februar und März sind fünf weitere Prozesstage angesetzt, der erste davon am 9. Februar, der letzte am 23. März. Das öffentliche Interesse an den Vorgängen im Zürcher Volkshaus dürfte dann jedoch deutlich kleiner ausfallen.
«Die Vorwürfe kennt man ja jetzt», erklärt Rechtsexperte Peter V. Kunz (56) auf Blick TV. Was folgt, ist ein Pingpong zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigern, sie dürfen auf die Plädoyers der Gegenseite reagieren – Replik und Duplik nennen das die Juristen.
Urteil wohl noch im März
Neu mit von der Partie ist dann auch der Mitangeklagte und Investnet-Gründer Andreas Etter (51) – er fehlte diese Woche coronabedingt, seine Befragung musste verschoben werden. Peter Wüst (68), ebenfalls Mitgründer von Investnet, wird hingegen weiter fehlen. Er leidet an einer unheilbaren Erkrankung und ist nicht vernehmungsfähig – laut «NZZ» handelt es sich um Demenz. Die Staatsanwaltschaft verzichtet bei Wüst daher auch auf eine Strafforderung.
«Wirklich interessant wird erst das Urteil», so Wirtschaftsrechtler Peter V. Kunz. «Es fällt wohl noch im März.» Der Commtrain-Fall, wo sich Vincenz und Stocker um Millionen bereichert haben sollen, verjährt im April. Der Zeitplan sei eng, aber machbar, findet Kunz. «Das Gericht fängt ja nicht erst jetzt damit an, die 500 Bundesordner voller Beweismittel zu sichern.»
Diese sind für die Urteilsfindung deutlich entscheidender als die Plädoyers selber. «Vor Gericht geht es nicht um Rhetorik. Die Musik spielt in den E-Mails, den Abhörprotokollen», betont Kunz.
Vincenz hat gute Karten
Die Chancen für eine Verurteilung schätzt er allerdings nicht besonders hoch ein. «Ich habe noch nicht viel gehört, das strafbar ist.» Die Staatsanwaltschaft ist in der deutlich schwierigeren Lage, muss sie ihre Vorwürfe doch zweifelsfrei beweisen – während es der Verteidigung reicht, wenn sie Zweifel sät.
Egal welche Seite vor dem Bezirksgericht am Ende die Oberhand gewinnt, das letzte Wort ist damit noch längst nicht gesprochen. «Es wird Berufung geben», prognostiziert Kunz. Staatsanwaltschaft und Verteidigung können das Urteil erst ans Zürcher Obergericht, danach auch noch ans Bundesgericht weiterziehen. Die Saga Vincenz wird die Schweiz zweifelsfrei noch Jahre in Atem halten.