Banken, Polizei, Fliegen
Das ändert sich im August in der Schweiz

Im August gibt es wieder einige Änderungen in der Schweiz. Es gibt einen neuen Direktflug ab Basel, mehrere Banken passen ihre Zinssätze an. Hier erfährst du, was sich alles ändert – und was du sonst noch im August wissen musst.
Publiziert: 29.07.2024 um 08:08 Uhr
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Aktualisiert: 29.07.2024 um 14:57 Uhr
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In Bern tritt das teilrevidierte Polizeigesetz in Kraft.
Foto: Keystone
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Alexander TerweyTagesleiter Desk
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Zahlreiche Banken dürften Zinsen senken

Nachdem die Schweizerische Nationalbank (SNB) im Juni den Leitzins zum zweiten Mal in diesem Jahr gesenkt hat, reagieren zahlreiche Banken mit Zinssenkungen für Erspartes.

Einige Banken haben bereits im Juli mit Zinssenkungen reagiert. Andere wiederum senken per 1. August die Zinsen. Die Zuger Kantonalbank und die Obwaldner Kantonalbank haben bereits über eine Anpassung der Zinssätze für verschiedene Konten informiert.

Die Raiffeisen-Gruppe gibt mit Wirkung zum 1. August 2024 zwar lediglich eine Empfehlung an die einzelnen Genossenschaften ab. Allerdings sinkt der empfohlene Zinssatz hier für Spareinlagen vergleichsweise deutlich. Für Mitglieder-Sparkonten wird nur noch eine Verzinsung von 0,70 Prozent empfohlen (bisher 1,10 Prozent). Für Einlagen über 100'000 Franken sinkt der Zins auf 0,45 Prozent (bisher 0,70 Prozent). Bei anderen Sparkonten-Typen beträgt der Rückgang sogar bis zu 0,5 Prozentpunkte.

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Nächste Bank schafft Kontoführungsgebühren ab

Nachdem mehrere Kantonalbanken bereits Kontoführungsgebühren abgeschafft haben, zieht nun eine weitere Bank nach. Die Bank Avera streicht per 1. August 2024 die Kontoführungsgebühren für Privatkunden. Auch die Jahresgebühr für maximal zwei Debitkarten fällt künftig weg. «Voraussetzung für die gebührenfreie Führung sind pro Monat mindestens zehn ausgehende Transaktionen auf dem Privatkonto», so die Regionalbank mit Sitz in Wetzikon ZH weiter.

Privatkunden können gemäss Bank künftig bis zu 142 Franken pro Jahr an Gebühren sparen.

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Angepasstes Polizeigesetz tritt in Bern in Kraft

Per 1. August 2024 setzt die Berner Kantonsregierung das teilrevidierte Polizeigesetz und die Polizeiverordnung in Kraft. Mit Inkraftsetzen des Polizeigesetzes können Daten im Zusammenhang mit erfassten Fahrzeugkennzeichen bis zu 60 Tage lang aufbewahrt werden. Um die Rechte der Betroffenen zu wahren, würden hohe Anforderungen gestellt, wann eine Auswertung der Daten zulässig sei, teilte die Regierung hierzu mit. Zudem seien Auskunftsrechte und eine unabhängige Kontrollinstanz vorgesehen.

Zuvor hatten die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern beim Bundesgericht Beschwerde gegen die Teilrevision des Polizeigesetzes eingereicht. Sie kritisierten unter anderem die Bestimmungen zur automatischen Fahrzeugfahndung. Die Beschwerde stehe der Inkraftsetzung nach Auffassung der Regierung jedoch nicht im Weg, so der Regierungsrat.

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Kanton Aargau zahlt Lehrlingen mehr Lohn

Ab 1. August 2024 zahlt der Kanton Aargau seinen Lehrlingen mehr Lohn – und will so als Arbeitgeber attraktiver für junge Menschen werden. Im ersten Lehrjahr erhalten Lehrlinge künftig 820 Franken Lohn, im zweiten 1030 Franken, im dritten 1500 Franken und im vierten 1700 Franken pro Monat. Ausnahme sind dreijährige Lehren für Landwirte und Forstwarte. Ihre Lohnansätze sind ohnehin etwas höher.

Mit derzeit 135 Lernenden in 15 verschiedenen Berufen gehöre die Kantonsverwaltung zu den grössten Ausbildungsbetrieben im Aargau, hielt die Staatskanzlei fest. Jedes Jahr träten 40 bis 50 neue Lernende bei der kantonalen Verwaltung ein.

Der Kanton erhöht zudem die Stundenlöhne für «Jugendliche in einem befristeten Anstellungsverhältnis ohne Ausbildungszweck». Neu wird der Stundenlohn für 14- bis 20-Jährige nach dem Alter abgestuft von 14 bis 20 Franken betragen – statt wie bisher höchstens 16.50 Franken.

Polizistinnen und Polizisten in Ausbildung erhalten ebenfalls mehr Geld. Im ersten Ausbildungsjahr maximal 5100 Franken (bisher 4850 Franken) und im zweiten Jahr maximal 5600 Franken (bisher 5350 Franken).

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Coop zahlt Lernenden mehr Lohn

Lernende bei Coop erhalten ab August mehr Lohn. Das teilte der Detailhandelsriese bereits im Oktober vergangenen Jahres mit. Die Löhne steigen um jeweils 100 Franken. Im ersten Lehrjahr gibt es künftig 1000 Franken Lohn, im zweiten 1200 Franken, im dritten 1400 Franken und im vierten 1600 Franken.

Gemäss Mitteilung stellt die Coop-Genossenschaft jedes Jahr mehr als 1000 Lernende ein.

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Neuer Flug ab Basel

Ab dem 2. August 2024 gibt es einen neuen Direktflug ab Basel nach Dubai. Die Airline Flydubai wird dann viermal pro Woche – am Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag jeweils zur Mittagszeit – einen solchen Flug anbieten, wie der EuroAirport in einer Mitteilung schreibt. «Mit dem Direktflug nach Dubai ist die arabische Halbinsel vom EuroAirport aus noch einfacher erreichbar, was der steigenden Nachfrage nach Reisen in diese Region nachkommt», so der Flughafen weiter.

Mit der neuen Direktflugverbindung sollen auch andere Feriendestinationen, etwa Pattaya oder Langkawi, leichter zu erreichen sein. Zum Einsatz kommt eine Boeing 737 Max 8 mit 156 Sitzplätzen in der Economyklasse und 10 Sitzen in der Businessklasse.

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Überweisungen in Echtzeit kommen

Ab dem 20. August 2024 sollen Überweisungen in weniger als zehn Sekunden dem Empfänger gutgeschrieben werden. Dann geht das sogenannte Instant Payment an den Start. Lange Verzögerungen, etwa bei Überweisung am Wochenende, sollen künftig der Vergangenheit angehören. Recherchen der «Handelszeitung» haben jedoch gezeigt, dass die meisten Schweizer Banken nicht mitziehen. Und wer von den blitzschnellen Überweisungen profitieren will, muss mit Zusatzgebühren rechnen.

Die Banken werden lediglich verpflichtet, eingehende Instant Payments sofort zu verbuchen. Die Möglichkeit, selbst solche Instant Payments auszuführen, also ausgehende Blitzüberweisungen, müssen sie nicht anbieten. Gemäss «Handelszeitung» bieten immerhin die UBS, Raiffeisen, die Berner Kantonalbank und die Hypothekarbank Lenzburg den vollen Service gleich zum Start des neuen Zahlungssystems an.

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Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung wird verlängert

Die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung wird mit Wirkung zum 1. August 2024 von zwölf auf achtzehn Monate verlängert. Das hat der Bundesrat beschlossen. Er begründet den Beschluss mit dem starken Anstieg der Energiepreise zu Beginn des Ukrainekrieges, welcher dazu geführt habe, dass vor allem energieintensive Branchen auf Kurzarbeitsentschädigung zurückgreifen mussten.

Trotz inzwischen gesunkener Energiepreise bleibe die konjunkturelle Lage in diversen Branchen schwierig, so der Bundesrat. «Durch die Verlängerung haben Unternehmen mehr Zeit, um sich an die schwierige Ausgangslage anzupassen und allenfalls neue Absatzmärkte zu erschliessen oder neue Produkte zu lancieren.» Die verlängerte Höchstbezugsdauer gilt bis zum 31. Juli 2025.

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Das musst du noch im August wissen

USA verhängt Einreisebeschränkungen für Hunde

Ab dem 1. August 2024 dürfen Hunde nicht mehr grundsätzlich im Flugzeug in die USA mitgenommen werden. Künftig müssen für die Einreise mit Hund mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Gemäss Centers for Disease Control and Prevention (CDC), einer Behörde des US-Gesundheitsministeriums, liegt das an der Tollwut. Die Infektionskrankheit ist auch auf den Menschen übertragbar und verläuft in 99 Prozent der Fälle tödlich. In vielen Ländern ist die Tollwut noch nicht ausgerottet, in den USA schon.

Entscheidend ist etwa, wo sich der Hund in den letzten sechs Monaten vor Einreise aufgehalten hat. War der Hund in den letzten sechs Monaten in einem tollwutfreien Land oder einem Gebiet mit geringem Tollwut-Risiko, wird lediglich ein Bestätigungsformular der CDC benötigt. Diese ist ein halbes Jahr lang gültig und kann mehrfach verwendet werden, sofern sich der Hund zwischenzeitlich nicht in einem Land mit hohem Tollwut-Risiko aufgehalten hat.

Der Hund muss bei Reiseantritt aber auch mindestens sechs Monate alt sein und einen Mikrochip besitzen. Zugleich muss er in gesunder Verfassung sein. Grundsätzlich empfehlen die CDC eine Tollwutimpfung. Für Tiere, die in den USA geimpft wurden und sich in den vergangenen sechs Monaten in einem Hochrisikoland aufgehalten haben, wird eine Impfbescheinigung oder alternativ ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für Hunde, die nicht in den USA geimpft wurden und sich in den vergangenen sechs Monaten in einem Hochrisikoland aufgehalten haben, wird zusätzlich ein von einem amtlichen Tierarzt ausgefülltes Formular benötigt – und ausserdem noch ein gültiger Bluttest. Das ist aber noch nicht alles: Der Hund muss in diesem Fall zusätzlich in einer von den CDC registrierten Tierpflegeanstalt untersucht und erneut geimpft werden.

Kann kein Bluttest nachgewiesen werden, droht unter Umständen eine Quarantäne von 28 Tagen. Hunde, die sich in Hochrisikoländern aufgehalten haben und nicht geimpft sind, dürfen nicht in die USA mitgenommen werden.

Die Swiss hat bereits auf die neuen Bestimmungen reagiert. Dazu schreibt die Airline auf ihrer Homepage: «Aufgrund neuer Beschränkungen der US-Behörden ist der Transport von Hunden in die USA ab dem 1. August 2024 bis auf weiteres nicht mehr möglich.»

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