Im Bezirksgericht in Meilen
Architekt droht während Verhandlung mit Waffengewalt

Ein Schweizer Architekt drohte am Bezirksgericht Meilen mit Waffengewalt und verschickte weisses Pulver an seine Krankenkasse. Nun hat ihn das Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt – und eine psychiatrische Therapie angeordnet.
Publiziert: 25.07.2023 um 20:22 Uhr
Bei einer Verhandlung am Bezirksgericht Meilen wollte ein Schweizer Architekt die Gerichtsmitglieder in Angst und Schrecken versetzen. (Symbolbild)
Foto: Claudio Meier

Um einer Strafe zu entkommen, wehrte sich ein Schweizer Architekt (67) gegen die Justiz – und drohte mit Waffengewalt. Mehrfach hat er versucht, eine Gerichtsbesetzung am Bezirksgericht in Meilen ZH in Angst und Schrecken zu versetzen.

Wegen seiner Drohgebärden – und auch weiteren Vergehen wie Gewaltdelikten – ist er nun schuldig gesprochen worden, berichtet die «NZZ».

«Es ist etwas rabiat»

Seine Drohgebärden verpackte der Architekt in konfusen Formulierungen, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht. In einer schriftlichen Eingabe vom Januar 2022 bezeichnete er sich als einen «friedfertigen, gewaltfreien, echten Schweizer Familienvater», der mit einem Schiessbüchlein der Schweizer Armee «zertifiziert» und der Ordonnanzwaffe «geboostert» sei.

Deutlicher wurde er bei einer Hauptverhandlung im September 2022. «Ich werde ein Ende finden in dieser Sache, aber es ist etwas … es ist etwas rabiat», sagte der Architekt gemäss Strafbefehl.

Daraufhin packte er sein Handy aus und spielte eine Tonaufnahme ab. Eine weibliche Stimme ist zu hören: «Das ist problematisch, weil bei euch könnte ich mir sogar vorstellen, dass einer von euch zur Waffe greift – ich sage es einmal ganz melodramatisch – und im Gerichtssaal um sich knallt! Ja.»

Das Ziel des Architekten: Die Mitglieder des Gerichts zu verängstigen, damit sie im hängigen Zivilverfahren zu seinen Gunsten entscheiden.

Indirekte Amoklauf-Drohung

Nach der Verhandlung folgten laut Strafbefehl weitere wirre Drohungen: Einmal habe er in einem Mail darauf hingewiesen, dass eine Leibesvisitation bei der Gerichtsverhandlung «nicht ausreichend sei, um ihn bei der Durchsetzung seiner Forderungen und der Bestrafung für den Fall, dass ihm nicht recht gegeben würde, zu stoppen».

In einer weiteren Eingabe an das Bezirksgericht Meilen wollte er Honorarforderungen «mit allen Mitteln» einfordern. Zudem verwies er auf das Attentat von Zug vom September 2001 und meinte, dass es nicht so weit gekommen wäre, hätte man dem Attentäter damals nur einmal recht gegeben.

Gemäss Strafbefehl drohte der Architekt indirekt mit Amoklauf. Deshalb wurde er im Oktober 2022 festgenommen und verbrachte 71 Tage in Haft.

Weisses Pulver an Krankenkasse geschickt

Nicht nur das Gericht wollte der 67-Jährige in Angst und Schrecken versetzen, sondern auch seine Krankenkasse. Im Strafbefehl wird ein Vorfall vom September 2022 erwähnt. Der Mann schickte in einem Couvert weisses Pulver an seine Krankenkasse. Als zwei Krankenkassen-Mitarbeiterinnen das Pulver entdeckten, befürchteten sie, es könnte sich um einen Anthrax-Anschlag handeln. Nach einer Laboranalyse kam die Entwarnung: Die Substanz war ungefährlich.

Der Architekt ist nun zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 50 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt worden. Der Strafbefehl, den er akzeptiert hat, ist rechtskräftig. Neben Anordnungen zu Psychotherapie und Bewährungshilfe muss der Architekt die Hälfte der Verfahrenskosten berappen. Das kostet ihn 10'400 Franken. (bab)

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