Ein verurteilter Sexualstraftäter, der in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bostadel im Kanton Zug inhaftiert ist, hat eine Frau aus dem Gefängnis heraus belästigt. Dies berichtet der «Tages-Anzeiger». Bei dem Häftling handelt es sich um Fabrice A.* (48), der 2013 die Genfer Sozialtherapeutin Adeline M.* (34) ermordete.
A. konnte nun aus dem Hochsicherheitstrakt heraus Informationen über eine Genfer Verkäuferin erlangen und kontaktierte sie im Frühling 2022 per Post und Telefon. Obwohl er in Einzelhaft ist, darf A. wie jeder andere Häftling Pakete empfangen, Briefe schreiben und empfangen sowie telefonieren. Nur Zugang zum Internet hat er nicht und muss deshalb Bestellungen telefonisch oder schriftlich aufgeben.
Er wollte ihr Blumen schicken
In einem Paket, das er von einem Lebensmittelgeschäft in Genf zugeschickt bekam, hatte es einen Werbeprospekt mit dem Foto einer Verkäuferin sowie einer kurzen Beschreibung ihrer Hobbys und ihrer Person. Fabrice A. stellte der Verkäuferin daraufhin per Brief und Telefon im Geschäft nach. Am Telefon wurde er aufdringlich. Er gab der Verkäuferin zu verstehen, dass sie beide die gleiche Leidenschaft für Pferde hätten und dass er wisse, dass sie Mutter sei.
Um weitere Informationen zu erhalten, rief Fabrice A. in einem anderen Genfer Geschäft an, von dem er glaubte, dass ihm da jemand helfen könne. Besonders interessierte sich der Häftling für die Privatadresse der Frau, um ihr Blumen nach Hause liefern zu lassen. Zusätzlich bat er den Herrn um die Adresse eines geeigneten Blumenladens.
Zur Tatzeit sass er bereits wegen Vergewaltigung
A. verschleierte seine Identität gegenüber der Verkäuferin. Als die Verkäuferin realisierte, wer er war, reagierte sie laut Quellen des «Tages-Anzeigers» verängstigt. Das Ladenpersonal informierte die Polizei. Das Departement für Sicherheit, Gesundheit und Bevölkerung (DSPS) des Kantons Genf bestätigt den Vorfall. Das DSPS habe den Häftling im Herbst 2022 in seiner Anstalt angehört, sagt Sprecher Laurent Paoliello. «Es erklärte ihm, dass sein Verhalten nicht angemessen sei, und forderte ihn auf, keinen Kontakt mehr zur Frau aufzunehmen.»
Der heute 48-Jährige schnitt am 12. September 2013 seiner Sozialtherapeutin Adeline M. bei einem Freigang zur Reittherapie die Kehle durch. Blick nahm damals Kontakt mit ihren Eltern auf, die eine Publikation von Fotos des Opfers befürworteten. A. sass zur Tatzeit wegen zweier Vergewaltigungen in Genf eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren ab. Im Mai 2017 wurde er wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer ordentlichen Verwahrung verurteilt. (noo)
* Namen bekannt