Ein Sportschütze ist in Graubünden wegen eines tödlichen Schiessunfalls zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte an einem Geburtstagsfest in Trun im Bündner Oberland einen 25-jährigen Gast versehentlich erschossen.
Der tragische Unfall ereignete sich im Mai 2022, als der damals 30-jährige Sportschütze den Gästen des Festes in Trun seine Waffen zeigte. Dabei löste sich ein Schuss aus einem Karabiner und traf den 25-Jährigen am Kopf.
Nun wurde der Sportschütze von der Staatsanwaltschaft Graubünden per Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung bedingt zu einer «höheren Geldstrafe» sowie einer Busse verurteilt. Staatsanwalt Franco Passini bestätigt einen entsprechenden Bericht in der «Südostschweiz».
Urteil ist rechtskräftig
Ein Verbrechen oder Vergehen gelte als fahrlässig, wenn der Täter die Folge seines Verhaltens aus «pflichtwidriger Unvorsichtigkeit» nicht bedacht oder darauf nicht Rücksicht genommen habe, erklärt Passini gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Pflichtwidrig» sei die Unvorsichtigkeit, wenn der Täter die Vorsicht nicht beachte, zu der er gemäss den Umständen und seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet sei.
Das Urteil ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe das Urteil ohne den Gang vors Gericht selber fällen können, da ein Geständnis vorliege und sich die Strafe in einem bestimmten Rahmen bewege, sagt der Staatsanwalt. Diese Möglichkeit bestehe, wenn keine Freiheitsstrafe ausgesprochen werde und die Strafe maximal 180 Tagessätze betrage. (SDA)