Es sei zwar unbestritten, dass das Opfer durch die Hand des Angeklagten gestorben sei, sagte der Verteidiger in seinem Plädoyer vor dem Bezirksgericht Baden am Mittwoch.
Sein Mandant sei aber nicht mit Tötungsabsicht nach Spreitenbach gefahren. Dieser habe den 74-Jährigen «Nebenbuhler» zur Rede stellen und ein klärendes Gespräch führen wollen. Möglicherweise habe dieser ihn dann zuerst angegriffen, worauf sich der Angeklagte gewehrt habe. Der Tathergang könne «nicht ohne Zweifel rekonstruiert werden».
Der Verteidiger plädierte auf Notwehr. Er beantragte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken oder eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs. Der Staatsanwalt forderte wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren.
(SDA)