Der ehemalige Staatsanwalt erklärte zu Beginn, er habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. An Details könne er sich nicht mehr erinnern. Weitere Aussagen machte er vorerst nicht.
Die beiden Staatsanwälte leiteten das Verfahren zum Tötungsdelikt in Kümmertshausen, im Kanton Thurgau einer der aufwendigsten Prozesse der letzten Jahre. Einer der Beschuldigten hatte gegen sie eine Strafklage eingereicht.
In der Verhandlung geht es unter anderem um einen Satz, der bei einer Befragung nicht protokolliert worden sei. Eine Vernehmung sei durchgeführt worden, obwohl die beiden Staatsanwälte gewusst hätten, dass ein früherer Pflichtverteidiger wieder eingesetzt wurde. Weiter seien bei einer Telefonüberwachung Personen abgehört worden, für die keine Genehmigung vorlag.
Das Urteil folgt am 17. Mai.
(SDA)