Sigi Suhr (69) musste 150 Franken zahlen – weil er mit dem Velo stürzte
«Ich habe nur mich selbst verletzt»

Zum Lachen und zum Weinen: Sigi Suhr stürzt vom Velo und bricht sich mehrere Rippen. Dann erhält er einen Strafzettel. Die unrühmliche Geschichte endet für den damals 66-Jährigen im Knast.
Publiziert: 11.07.2022 um 00:25 Uhr
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Aktualisiert: 11.07.2022 um 15:32 Uhr
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Sigi Suhr: vom Velo ins Gefängnis. Er stürzt, verletzt aber nur sich selbst, kassiert eine Busse, will diese nicht bezahlen – und wandert darum ins Gefängnis.
Foto: Patrick Seeger
Nicolas Lurati

Diese Busse klingt wie ein schlechter Witz: Ein Mann stürzt vom Velo, verletzt nur sich selbst, bekommt aber dennoch einen Strafzettel, weigert sich, diesen zu bezahlen – und wandert schliesslich ins Gefängnis.

Das Opfer dieser Farce: Sigi Suhr aus Freiburg (D). Rückblick: Gemütlich radelt Suhr im Sommer 2019 mit seinem Velo durch Schaffhausen. Der damals 66-Jährige wollte um den Bodensee fahren. Doch bereits in der Schaffhauser Innenstadt nehmen seine Pläne ein jähes Ende: Der Rentner übersieht eine Schwelle, stürzt von seinem Drahtesel und bricht sich dabei mehrere Rippen.

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Nichts getrunken, niemanden verletzt

Damit aber nicht genug. Der Deutsche verletzt nicht nur sich selbst – sondern gemäss der Staatsanwaltschaft Schaffhausen auch die Verkehrsregeln. Ihm wird Folgendes vorgeworfen: «Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs». Die Behörde fordert eine Busse von 150 Franken ein. Suhr stösst dies sauer auf. Er habe keinen Alkohol getrunken, niemanden verletzt, nichts beschädigt, schrieb damals der «Südkurier».

Der Staatsanwaltschaft ist das egal. Sie bleibt gnadenlos: «Ein Nichtbeherrschen des Fahrzeugs ist dann strafbar, wenn es auf einem Fahrfehler oder einer Fehlreaktion des Lenkers beruht», sagte die Behörde gegenüber der deutschen Zeitung. Das ist doch einfach suhr-real!

Zwei Nächte im Stink-Knast

Sigi Suhr bleibt aber dabei: Er bezahlt die für ihn absurde Busse nicht. Die Konsequenz: Ersatzfreiheitsstrafe. Suhr muss ins Gefängnis. Dort verbringt er im Januar 2020 zwei Nächte. Später wird er über seinen Knast-Aufenthalt berichten, dass der Raum und die Bettwäsche «bestialisch nach Rauch gestunken» hätten. Daher habe er nicht schlafen können.

Nach dieser unrühmlichen Episode fällt sein Urteil über die Schweiz wenig überraschend schlecht aus: «Das ist für die Schweiz natürlich nicht gerade tourismusfördernd.»

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