Sigi Suhr (66) hat keinem geschadet. Nichts zerstört. Niemanden verletzt. Trotzdem ist er nun ein verurteilter Straftäter, verbrachte diesen Januar zwei Tage im Schaffhauser Knast. Sein Vergehen: Er stürzte vom Velo.
Im Hochsommer 2019 will der Freiburger dem Bodensee entlang radeln. In Schaffhausen schwingt er sich auf sein Velo, tritt in die Pedalen. Auf einer steilen Strasse in der Innenstadt übersieht er eine Schwelle, stürzt. Rippenbruch!
Für Sturz kassiert er Strafbefehl
Suhr muss ins Spital. Die Polizei besucht ihn, stellt Fragen. Der Freiburger geht von einem Routinevorgang aus. In Wahrheit ermitteln die Beamten aber gegen ihn. Wochen später – Suhr ist mittlerweile wieder entlassen – erhält er dicke Post: Die Staatsanwaltschaft Schaffhausen hat ihn per Strafbefehl verurteilt.
Der Vorwurf lautet «Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs». Dafür soll der Deutsche 150 Franken Busse zahlen. Doch er weigert sich. «Wofür soll ich bezahlen? Ich hatte keinen Alkohol getrunken und niemanden verletzt», sagt er zum «Südkurier».
Die Schaffhauser Staatsanwaltschaft stellt klar, dass der Straftatbestand zum Zug komme, wenn man dem «Fahrfehler» oder eine «Fehlreaktion» nachweisen könne. Offenbar beurteilten die Ermittler Suhrs Sturz über die Schwelle als Fehlreaktion. Sie fordern den Freiburger weiterhin auf, die Rechnung zu begleichen. Doch Suhr bleibt stur.
«Tourismusfördernd ist das nicht»
Schliesslich kommt die Ersatzfreiheitsstrafe zum Zug: Zwei Tage und zwei Nächte muss der 66-Jährige hinter Gittern verbringen.
Am 6. Januar dieses Jahres tritt er im Schaffhauser Gefängnis die Haft an. Ausser einem Buch darf er in die kleine Zelle nichts mitnehmen. «Es hat so sehr gestunken, dass ich nicht schlafen konnte», erzählt er der Zeitung.
Im Nachhinein bereue er seine Entscheidung aber nicht. Absurd sei die Regelung trotzdem. Suhrs Urteil: «Tourismusfördernd ist das für die Schweiz sicher nicht.» (hah)