Konsumieren die Jugendlichen hier Lachgas?
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Video wirft Fragen auf:Konsumieren die Jugendlichen hier Lachgas?

Kollege stirbt nach Crash auf Rücksitz – Jay F. entsorgt Gasflasche und raucht eine Zigarette
Jetzt muss sich der Lachgas-Fahrer (21) wegen vorsätzlicher Tötung verantworten

Sie wollten feiern, Spass haben – nun ist einer der Freunde tot! Im November 2021 fuhr Jay F. mit vier Kollegen von Basel nach Bern. Gemeinsam konsumierten sie Lachgas – bis der Fahrer das Bewusstsein verlor und verunfallte, so die Anklage. Jetzt steht er vor Gericht.
Publiziert: 10.01.2025 um 19:54 Uhr
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Aktualisiert: 10.01.2025 um 22:08 Uhr
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Kurz nach Mitternacht ist es am Samstag, dem 13. November 2021, auf der A2 bei Arisdorf BL zu einem schweren Unfall gekommen.
Foto: POLIZEI BASEL-LANDSCHAFT

Auf einen Blick

  • 21-Jähriger vor Gericht wegen tödlichem Lachgas-Unfall auf Autobahn
  • Fahrer füllte sich während der Fahrt mit Lachgas-Ballons ab
  • Crash bei 94–106 km/h, ein Toter, mehrere Schwerverletzte
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Er soll sich als Fahrer mit vier Freunden in seinen schwarzen Mercedes-AMG GT 63 S gesetzt haben. Dann bis zum Verlust seines Bewusstseins Lachgas inhaliert und schliesslich mit hoher Geschwindigkeit einen folgenschweren Crash verursacht haben. Wie Blick-Informationen zeigen, steht der Aargauer Jay F.* (heute 21) ab dem 19. März vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz. Das Urteil wird am 27. März erwartet.

Der junge Mann muss sich unter anderem wegen vorsätzlicher Tötung, mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung und mehrfacher teilweise schwerer Körperverletzung erstinstanzlich verantworten. Beim Crash Mitte November 2021 liess einer seiner Kollegen – Volkan T.* (†18) – auf der Rückbank sein Leben. Der Fahrer und seine restlichen Kollegen – damals im Alter zwischen 16 und 18 Jahren – trugen teilweise schwere Verletzungen davon. Die Folgen: bis heute spürbar.

Fahrer füllte sich Lachgas-Ballons ab

Blick kennt die Anklageschrift: Der heutige Jungunternehmer traf sich am Freitagabend, dem 12. November 2021, mit vier seiner Freunde in Basel. Zusammen wollte man auf eine Ü16-Party nach Bern. Kurz vor Abfahrt liess der Beschuldigte das spätere Todesopfer eine Lachgasflasche namens «Exotic Whip - 640G» und Ballons kaufen.

Zusammen setzte sich die Gruppe in den Boliden im Wert von 160'000 Franken, den der Beschuldigte rund einen Monat vor dem Crash geleast hatte.

Während der Fahrt inhalierten alle – auch Jay F. – Lachgas über Ballons. Dies, obwohl ihm seine Begleiter davon abrieten, da er schliesslich das Auto lenkte. Doch der junge Aargauer habe nichts davon hören wollen, so die Staatsanwaltschaft. Er soll sich die Partydroge gar selbst abgefüllt haben, indem er die Lachgasflasche jeweils zwischen seine Beine klemmte und die Ballons befüllte.

Mehrere Verkehrsverletzungen

Laut der Staatsanwaltschaft hat Jay F. bis zum Crash bereits mehrere Verkehrsverletzungen begangen: So habe er auf der Fahrt auf der Autobahn gleich zwei Fahrstreifen gleichzeitig besetzt, habe von rechts überholt und sei Slaloms gefahren.

Bereits vor dem Unfall soll der Beschuldigte kurzfristig die Kontrolle über seine Karre verloren haben – «worauf der Wagen für alle Insassen deutlich erkennbar ins Wanken geriet, was von den Mitfahrern mit erstauntem Grölen quittiert wurde», heisst es in der Anklage.

Bewusstsein verloren

Doch davon habe sich Jay F. nicht beirren lassen: Er konsumierte laut Anklage weiter Lachgas – bis er knapp vor dem Arisdorftunnel kurzzeitig das Bewusstsein verlor, wieder zu sich kam und mit hoher Geschwindigkeit crashte!

Laut Anklageschrift schleifte er über mehrere Meter hinweg die rechte Leitplanke, wenig später krachte er bei einer Geschwindigkeit zwischen 94 km/h und 106 km/h frontal in eine Stütz-Betonmauer.

Statt sich nach dem Unfall sofort um seine verletzten Kollegen zu kümmern und die Polizei zu alarmieren, griff Jay F. gemäss Anklage nach der Gasflasche und warf diese in ein Gebüsch neben der Autobahn. Dann habe er sich eine Zigarette gegönnt – obwohl die Unfallstelle voller Treibstoff und Öl verunreinigt gewesen sei. Laut Staatsanwaltschaft brachte er damit zwei seiner Kollegen in Gefahr, die sich nicht selbst aus dem Wrack befreien konnten.

Jay F. und seine Kollegen wurden beim Unfall teils schwer verletzt, die Verletzungen von Volkan T. führten gar zu seinem sofortigen Tod. Laut Anklage haben die Kollegen gesundheitlich weiterhin mit den Folgen des Unfalls zu kämpfen. Die Geschädigten haben in allen Fällen Strafantrag gestellt und sind als Privatkläger gelistet.

Videos zeigen letzte Minuten

Kurz nach dem Unfall lagen Blick zwei Selfie-Videos vor, die die Insassen wenige Minuten vor dem Crash zeigen. Die Stimmung ist ausgelassen, die Teenager lachen, jubeln und inhalieren Lachgas aus schwarzen Ballons, während im Hintergrund laute Partymusik läuft.

Jay F. wird vor Gericht vom renommierten Zürcher Strafverteidiger David Gibor vertreten. Zu Blick sagt er am Freitag über seinen Mandanten: «Die Erinnerungen an den Unfall und vor allem an seinen verstorbenen Freund belasten ihn unverändert schwer.»

Der Anwalt erklärt weiter: «Ich halte insbesondere die staatsanwaltlichen Vorwürfe der vorsätzlichen Tötung, der versuchten vorsätzlichen Tötung und der mehrfachen schweren Körperverletzung für falsch. Näheres dazu werde ich jedoch anlässlich der Gerichtsverhandlung ausführen.» Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

* Namen geändert

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