Nach Todes-Crash bei Arisdorf BL
Behörden ermitteln gegen AMG-Lenker (18)

Mitte November ist bei einem Auto-Unfall ein Teenager ums Leben gekommen. Vier weitere Jugendliche wurden verletzt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den 18-jährigen AMG-Fahrer Jay F.
Publiziert: 22.11.2021 um 12:43 Uhr
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Gegen Jay F., den AMG-Lenker von Arisdorf, laufen Ermittlungen wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung.
Foto: Zvg

Verdacht auf fahrlässige Tötung, Verdacht auf mehrfache fahrlässige Körperverletzung und Verdacht auf grobe Verletzung der Verkehrsregeln. Wegen dieser Delikte ermittelt die Baselbieter Staatsanwaltschaft gegen den AMG-Lenker Jay F.* (18). Das bestätigt die Staatsanwaltschaft «20 Minuten».

Der Teenager war vorletztes Wochenende mit vier Freunden unterwegs, als sein Wagen mit über 580 PS frontal in eine Mauer auf der A2 bei Arisdorf BL krachte. Der 18-jährige Volkan T.*, der auf der Rückbank sass, starb noch im Unfall-Wrack. Der Lenker und die anderen drei Mitfahrer überlebten teils schwer verletzt.

Lenker soll Lachgas im Auto konsumiert haben

Wie genau es zum Unglück kam, ist Teil der Ermittlungen. Der Fahrer war gemäss bisherigen Erkenntnissen nicht alkoholisiert. Die fünf Jugendlichen sollen jedoch im Auto Lachgas konsumiert haben. Die Polizei wertet entsprechende Videoaufnahmen aus.

Konsumieren die Jugendlichen hier Lachgas?
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Video wirft Fragen auf:Konsumieren die Jugendlichen hier Lachgas?

Wie es aus dem Umfeld der Jugendlichen heisst, soll Jay F. – der ebenfalls am Lachgas-Ballon gezogen hat – irgendwann die Kontrolle über das Fahrzeug verloren haben, dieses sei weggedriftet. Der Beifahrer Lorenzo U.* habe noch versucht, das Lenkrad zu greifen – zu spät. Der Sportwagen kollidierte zweimal seitlich mit der Leitplanke, bevor er dann kurz vor dem Tunnelportal frontal in eine Mauer knallte. Durch die Wucht des Aufpralls drehte sich das Fahrzeug und rollte rückwärts über beide Fahrstreifen, wo es schlussendlich zum Stillstand kam.

Die aktuellen Straftatbestände können sich im Verlauf der Untersuchungen noch ändern. Es gilt die Unschuldsvermutung. Auch wird der technische Zustand des Boliden abgeklärt. (man)

* Namen geändert

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