Wer zieht neu ins Kanzleramt?
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Kandidaten im Überblick:Wer zieht neu ins Kanzleramt?

Trotz Familie in Einsiedeln
Darum zahlt Alice Weidel keine Steuern in der Schweiz

Sie hat Familie in der Schweiz, arbeitet aber in Deutschland: AfD-Kanzlerkandidatin Alice Weidel zahlt keine Steuern in der Schweiz, wie sie betont. Grund dafür ist auch ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Publiziert: 17.02.2025 um 20:01 Uhr
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Aktualisiert: 08:51 Uhr
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Im «Quadrell» wurde den Kanzlerkandidaten auf den Zahn gefühlt.
Foto: Getty Images

Auf einen Blick

  • AfD-Kandidatin Weidel zahlt Steuern in Deutschland trotz Familie in der Schweiz
  • Doppelbesteuerungsabkommen regelt grenzüberschreitende Steuersituation
  • Weidel lebt seit 2019 mit ihrer Partnerin und zwei Söhnen auch in Einsiedeln SZ
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

Eine Woche vor der Bundestagswahl lieferten sich die vier deutschen Kanzlerkandidaten der grossen Parteien vor laufenden Kameras eine harte Auseinandersetzung darüber, wie es mit dem Land weitergehen soll.

Dabei nahmen die Moderatoren auch die persönliche Situation von AfD-Kanzlerkandidatin Alice Weidel (46) unter die Lupe. Konkret wollte Günther Jauch (68) wissen, wo Weidel ihr Steuern zahlt. «Ich zahle in Deutschland meine Steuern und nicht in der Schweiz», stellte sie klar. Das gelte für sämtliche ihre Einkünfte. 

Familie in der Schweiz

Der Hintergrund für die Steuerfrage: Weidel lebt mit einer Schweizerin in eingetragener Partnerschaft und hat zwei Söhne. Die Familie wohnt seit 2019 in Einsiedeln SZ. Zuvor hatte die Familie in Biel BE gelebt.

Weidel selbst hat aber einen Wohnsitz in Deutschland. Und zwar in Überlingen am Bodensee, nahe der Schweizer Grenze. Dort hat sie auch ihren Wahlkreis. «Ich bin als Fraktions- und Parteivorsitzende in Deutschland unterwegs. Ich arbeite hier», so Weidel.

Dass sie in der Schweiz keine Steuern bezahlt, ist durchaus denkbar. So verfügt die Schweiz über ein Abkommen mit Deutschland, das eine Doppelbesteuerung in beiden Ländern verhindern soll. 

Frage der Ansässigkeit

«Da sind die Kriterien zur Bestimmung der Steuerhoheit aufgeführt», erklärt der Basler Steuerexperte Stefan E. Schmid (41). «Die Steuerhoheit bestimmt sich nach der Ansässigkeit einer Person. Insbesondere nach dem deutschen Steuerrecht ist die Ansässigkeit einer Person viel weiter gefasst als nach dem Schweizer Recht.»

Welche Kriterien für Weidel gelten, lässt sich aber nicht sagen, da genaue Detailinformationen fehlen. «Internationale Steuerfragen sind komplex, besonders im Verhältnis zu Deutschland. Es kommt immer auf die individuelle Situation an», so Schmid. 

«Grundsätzlich können Paare auch über die Landesgrenzen hinweg einen getrennten Wohnsitz geltend machen, was aber nicht zwingend Einfluss auf die Besteuerungssituation haben muss», sagt er.

Es gilt das Welteinkommensprinzip

Die Ehe wirkt sich aber auch bei internationalen Verhältnissen auf die Bestimmung des Steuersatzes aus. Für die Festlegung wird das gesamte Einkommen weltweit herangezogen – man spricht von Welteinkommensprinzip. 

Angenommen, der eine Ehepartner erzielt in der Schweiz ein steuerbares Einkommen von 80'000 Franken und der andere in Deutschland 100'000 Franken, dann kommt der Steuersatz für ein gemeinsames Einkommen von 180'000 Franken zur Anwendung. In der Schweiz würde der «180'000-Franken-Steuersatz» aber nur auf den Anteil von 80'000 Franken angewendet. 

Das gleiche Vorgehen gilt grundsätzlich für Vermögenswerte, wie beispielsweise Aktien. Auch da müssen die Steuerbehörden ausscheiden, welche Anteile wo steuerbar sind. In der Schweiz würde das anteilige Vermögen nach dem Steuersatz des Gesamtvermögens besteuert. Deutschland hingegen kennt keine Vermögenssteuer.

Weidel: «Das ist völlig normal»

Auch Weidel verwies in der TV-Debatte auf das Doppelbesteuerungsabkommen: «Das ist völlig normal.»

Auf Blick-Nachfrage erklärt ihre Pressestelle, dass sie aufgrund ihrer Lebenspartnerschaft über einen «Aufenthaltstitel» in der Schweiz verfüge. Weidel sei «nach dem Welteinkommensprinzip in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig».

Und: «Sofern im Ausland über Doppelbesteuerungsabkommen oder ähnliches Steuern einbehalten würden, wären sie in Deutschland entsprechend deklariert.» 

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