Ein riesiges Datenleck bei der Credit Suisse hat erneut ein negatives Schlaglicht auf den Schweizer Finanzplatz geworfen – die «Suisse Secrets» haben international für Schlagzeilen gesorgt. Einmal mehr geht es um dubiose Gelder. Zwar ist mit dem Geldwäschereigesetz und dem automatischem Informationsaustausch vieles besser geworden, aber eben nicht alles.
Dass auch in Sachen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug noch viel Schindluder getrieben wird, zeigen auch die neusten Zahlen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zur internationalen Amtshilfe, die Blick auf Anfrage erhalten hat: Letztes Jahr gingen demnach aus dem Ausland 20'885 Amtshilfegesuche bei der Steuerverwaltung ein. Ein massiver Anstieg im Vergleich zum Vorjahr, als nur 2112 Gesuche verzeichnet wurden. Noch höher als jetzt waren die Gesuchszahlen nur 2016 und 2017.
Frankreich an der Spitze
Genaue Zahlen aus einzelnen Ländern nennt die ESTV nicht, sondern nur die fünf wichtigsten Herkunftsländer bei Einzelersuchen. 2021 lag Frankreich an der Spitze, gefolgt von Spanien, Deutschland, Österreich und den Niederlanden. Ein Jahr zuvor lag noch Israel auf dem ersten Platz, gefolgt von Frankreich, Südkorea, Deutschland und Österreich.
Auch die USA verstärken den Druck auf Steuersünder. Dass sie in der Rangliste nicht vorne auftauchen, hat damit zu tun, dass die US-Steuerbehörde IRS oft mit Gruppenanfragen statt Einzelersuchen Jagd auf Steuersünder macht. Dabei stützen sich die USA auf das sogenannte Fatca-Abkommen. Allein letztes Jahr verlangte die IRS Informationen über Kontendaten bei Dutzenden Schweizer Finanzinstituten. Dabei geht es um Bankkonten, welche die betreffenden Schweizer Institute bereits früher in aggregierter Form dem IRS gemeldet hatten.
Auch Schweizer müssen zittern
Aber nicht nur ausländische Steuerhinterzieher kommen an die Kasse. Immer öfter trifft es auch Schweizer Steuerpflichtige, die im Ausland wirtschaften.
So stellte die Schweiz letztes Jahr 36 Amtshilfegesuche im Ausland. Der Rekord mit 46 Gesuchen aus dem Jahr zuvor wurde zwar nicht erreicht, doch im Vergleich zu den Vorjahren bleibt das Niveau hoch.
In welchen Staaten die ESTV um Amtshilfe bat, will die Behörde nicht verraten. Das ist vertraulich. Klar ist aber: Meist handelt es sich um komplexere Fälle, bei denen die Schweiz ihre eigenen Mittel ausgeschöpft hat. Tendenziell zudem um Firmen und internationale Konzerne.
Welchen Einfluss der automatische Informationsaustausch hat, lasse sich nach wie vor nicht abschätzen, heisst es seitens der ESTV. Dieser könne dazu führen, dass es weniger Amtshilfeersuchen gibt, aber auch zum Gegenteil. Seit 2017 besteht die gesetzliche Grundlage dafür, mittlerweile sind Abkommen mit über 100 Staaten in Kraft.