Personalaufbau dank AIA
Die Steuerverwaltung rüstet auf

Das 2018 in Kraft tretende AIA lässt die Steuerbehörde ihre Personalstruktur verändern. Neben einem neuen System werden auch fünf neue Mitarbeiter eingestellt.
Publiziert: 01.08.2017 um 16:25 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 01:58 Uhr
Durch den automatischen Informationsaustausch kommt auf die Steuerverwaltungen von Bund und Kantonen einiges an Mehrarbeit zu.
Foto: Keystone
Sven Forster

Seit 1. Januar gilt offiziell die Pflicht zum automatischen ­Informationsaustausch, kurz AIA. Auf Basis eines Vertrags, den die Schweiz mit mehreren Staaten geschlossen hat, sollen versteckte Gelder im Ausland entdeckt und Steuersünder zur Rechenschaft gezogen werden können.

Wirklich ernst gilt es ab 2018. Dann startet der eigentliche Datenaustausch unter den Ländern – und Schweizer Ämter rechnen mit steigender Arbeitslast.

Darum stockt der Fiskus seine Manpower auf. «Die Eidgenössische Steuerverwaltung wickelt dann den Datenaustausch ab. Das bedeutet einen Mehraufwand», sagt Sprecher Patrik Teuscher. «Es gibt fünf neue Mitarbeiter, und ein neues System muss installiert werden.»

Vieles hängt von den Partnerländern ab

Zum Mehraufwand des Bundes kommt die Verarbeitung der Daten durch kantonale Steuerverwaltungen hinzu. Dort kann man im Gegensatz zur eidgenössischen Verwaltung die anfallende Arbeit noch nicht abschätzen. Paul Furrer, Mediensprecher der Stadt Luzern in Steuerfragen, sagt: «Die Bearbeitung wird gewisse Personalressourcen in unausgemitteltem Umfang beanspruchen.»

Von den Partnerländern hänge unter anderem ab, ob alle geforderten Informationen weiterge­leitet werden. Wenn nicht, steige der Aufwand ins Unabsehbare. Furrer hofft, dass sich die zusätz­liche Arbeit auszahlt: «Wir rechnen ­damit, dass die Meldungen teilweise zur Entdeckung von ­bisher unversteuerten Werten ­führen.»

Die Zahl der Selbstanzeigen wird weiter zunehmen

Auch im Kanton Zürich ist bislang offen, wie sich der personelle Aufwand entwickelt. Schon jetzt ist absehbar, dass die Selbstanzeigen, die schon im letzten Jahr deutlich anstiegen, weiter zunehmen werden. Roger Keller von der Zürcher Finanzdirektion rechnet für 2017 mit mehr Fällen als im ­Rekordjahr 2016.

Über den Zeitpunkt, bis zu dem eine Selbstanzeige möglich ist, herrscht Uneinigkeit; jeder Kanton hat seine eigenen Regeln. ­Roger Keller: «Der Kanton Zürich lässt straflose Selbstanzeigen so lange zu, als der Steuerkommissär das betreffende Dossier noch nicht eröffnet hat.»

Um garantiert sicher vor Steuerfahndern zu sein, gibt es nur eine Lösung. Patrick Teuscher vom Eidgenössischen Finanzdepartement: «Einkommen und Vermögen korrekt anzugeben.»

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