Steuersünder aufgepasst! Nicht nur ausländische Steuerhinterzieher kommen zunehmend an die Kasse. Immer öfter trifft es auch Schweizer Steuerpflichtige, die im Ausland wirtschaften.
Das zeigen die neusten Zahlen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zur internationalen Amtshilfe: So stellte die Schweiz letztes Jahr 39 Amtshilfegesuche im Ausland. So viele wie nie zuvor. Und dreieinhalbmal mehr als in den Jahren 2011 bis 2014 mit insgesamt elf Gesuchen. Das bisherige Rekordjahr mit sechs Gesuchen datiert auf 2013.
«Immer mehr im Bewusstsein der Behörden»
«Die Möglichkeit für Amtshilfegesuche und deren Anwendung sind immer noch relativ neue Materie», sagt ESTV-Sprecher Thierry Li-Marchetti und erklärt den deutlichen Anstieg so: «Durch die öffentliche Wahrnehmung rückt die Amtshilfe jedoch immer mehr ins Bewusstsein der Behörden.»
Zudem handle es sich eher um komplexere Fälle mit Auslandsbezug, bei denen die Schweiz ihre eigenen Mittel ausgeschöpft habe. «Es ist aber nicht zwingend, dass sich der Verdacht auch bestätigt und etwas Illegales dahintersteckt», betont Li-Marchetti. In welchen Staaten die ESTV um Amtshilfe bat, will er nicht verraten. Das ist Geheimsache.
Suche nach «grösseren Fischen»
Damit die ESTV ein Amtshilfegesuch überhaupt stellt, müssen erst die kantonalen Steuerbehörden bei ihr vorstellig werden. Der Präsident der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK), der Thurgauer Steuerverwaltungschef Jakob Rütsche, betont: «Ein Amtshilfegesuch wird erst gestellt, wenn ein ganz klarer Verdacht auf Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug vorhanden ist. Dabei geht es in der Regel um grössere Fische. Sonst lohnt es sich nicht, die ganze Amtshilfe-Maschinerie in Bewegung zu setzen.»
Mit den neuen Amtshilfegesetzen und Abkommen hätten die Steuerbehörden neue Instrumente in die Hand bekommen, um Steuersünder zu verfolgen, so Rütsche: «Das schlägt sich nun auch in der Zahl der Gesuche nieder. Allerdings ist die Zahl noch relativ tief.» Das dürfte sich aber noch ändern. «Die neuen Regeln müssen sich noch einspielen und werden die Entwicklung noch weiter beleben», meint Rütsche. «Die Zahl der Amtshilfegesuche wird in den nächsten Jahren bestimmt weiter ansteigen!»
Die meisten der heutigen Fälle würden Firmen und internationale Konzerne betreffen, erklärt Rütsche weiter. Denn: «Nach schweizerischem Recht können wir nur einfordern, was auch in der Schweiz eingefordert werden kann. Also zum Beispiel Buchhaltungsunterlagen, aber keine Direktanfragen bei ausländischen Banken. Bei Verdacht auf ein Schwarzgeld-Konto im Ausland, können wir daher nur in ganz schweren Steuerhinterziehungsfällen durch Private Amtshilfe im Ausland anfordern.»
Rütsche stellt auch einen Gesinnungswandel in der Gesellschaft fest: «Steuerdelikte werden nicht mehr einfach als Kavaliersdelikte wahrgenommen. Das hilft unserer Arbeit.»
Fast so viele ausländische Gesuche wie im Rekordjahr
Auf weiterhin hohem Niveau verharrt derweil die Zahl der internationalen Amtshilfegesuche, die vom Ausland an die Schweiz gerichtet werden: Insgesamt gingen letztes Jahr 2623 Gesuche ein. Im Rekordjahr 2014 waren es 2791. 2011 hingegen erst 370.
Genaue Zahlen aus einzelnen Ländern nennt die ESTV nicht, sondern nur die fünf wichtigsten Herkunftsländer. 2015 lagen die Niederlande an der Spitze, gefolgt von Portugal, Frankreich, den USA und Indien.
Im Vorjahr hatte noch Kroatien den ersten Platz belegt. Dieses Land schaffte es diesmal nicht einmal mehr in die Top Five – auch Deutschland und Spanien liegen nicht mehr auf den vorderen Plätzen.
Für die hohe Gesuchszahl nennt Li-Marchetti übrigens drei Hauptgründe: «Es gibt immer mehr Doppelbesteuerungsabkommen, die Sensibilisierung für das Thema ist nach wie vor hoch, und neu gab es auch zulässige Gruppenersuchen, die nicht von den USA kamen.»
Jahrelang stand die Schweiz von anderen Staaten unter Druck, Daten über Steuersünder herauszurücken. Nun beginnen auch unsere Steuerbehörden im Ausland zu fahnden. Das ist erfreulich. Es ist die Aufgabe der Steuerverwalter, Hinterzieher konsequent zu verfolgen. Im grossen Stil können bei der Steuererklärung vor allem jene schummeln, welche das nötige Kleingeld für Berater aufwerfen können. Auf Bankdaten können die Behörden aber leider nicht direkt zugreifen.
Daher sollte der neue Finanzminister Ueli Maurer die Reformen um das Bankgeheimnis weiter vorantreiben. Es ist im Interesse des ehrlichen Steuerzahlers, wenn die Steuerverwalter bei konkretem Verdacht auf Steuerhinterziehung im In- und Ausland auch Bankkonten einsehen können.
Jahrelang stand die Schweiz von anderen Staaten unter Druck, Daten über Steuersünder herauszurücken. Nun beginnen auch unsere Steuerbehörden im Ausland zu fahnden. Das ist erfreulich. Es ist die Aufgabe der Steuerverwalter, Hinterzieher konsequent zu verfolgen. Im grossen Stil können bei der Steuererklärung vor allem jene schummeln, welche das nötige Kleingeld für Berater aufwerfen können. Auf Bankdaten können die Behörden aber leider nicht direkt zugreifen.
Daher sollte der neue Finanzminister Ueli Maurer die Reformen um das Bankgeheimnis weiter vorantreiben. Es ist im Interesse des ehrlichen Steuerzahlers, wenn die Steuerverwalter bei konkretem Verdacht auf Steuerhinterziehung im In- und Ausland auch Bankkonten einsehen können.