Darüber entscheidet das Parlament an der CS-Sondersession
Kann das Parlament die Milliarden überhaupt verweigern?

Von Dienstag bis Donnerstag trifft sich das Parlament wegen der Credit-Suisse-Rettung zu einer ausserordentlichen Session. Worüber diskutieren die Parlamentarier? Und was ist zu erwarten? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Publiziert: 10.04.2023 um 16:28 Uhr
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Aktualisiert: 10.04.2023 um 17:08 Uhr
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National- und Ständerat diskutieren ab Dienstag über die CS-Rettung und deren Konsequenzen.
Foto: keystone-sda.ch

Die Credit Suisse ist schon bald Geschichte. Ihre Rettung hallt nach. Am 19. März 2023 drängten Bundesrat, Finma und die Schweizerische Nationalbank (SNB), die UBS dazu, den Erzrivalen Credit Suisse zu übernehmen.

Das Parlament stand daneben und musste zuschauen. Einzig die Finanzdelegation um Präsidentin Ursula Schneider Schüttel (61) durfte die Milliardenkredite abnicken. Am Dienstag beginnt nun eine ausserordentliche Session zur Credit Suisse. Hochbetrieb für National- und Ständeräte, die statt Osterferien im Tessin eine Sonderschicht in Bern schieben müssen.

Was entscheidet das Parlament an der ausserordentlichen Session?

Im Vergleich zu einer normalen Session ist das Programm übersichtlich. Nach einer Erklärung des Bundesrats – in der er seine Entscheidungen während der CS-Krise verteidigen wird – steht im Zentrum der Session die Abstimmung über die Milliardenkredite, die der Bundesrat zur Rettung der CS per Notrecht beschlossen hatte. Einerseits gehts um eine Ausfallgarantie von 100 Milliarden Franken für Liquiditätshilfe-Darlehen an die CS. Andererseits 9 Milliarden Franken zur Absicherung von Verlusten der UBS. Diskutiert werden wird, ob die Milliardenkredite an bestimmte Bedingungen geknüpft werden sollen. Ausserdem debattiert das Parlament über mehrere Vorstösse, die nach der CS-Rettungsaktion von den Kommissionen eingereicht wurden.

Anders als sonst tagen National- und Ständerat nicht gleichzeitig, sondern abwechslungsweise. Am Mittwoch und Donnerstag geht es nur noch um die Ausräumung von Differenzen zwischen den beiden Räten, was die Genehmigung der Milliardenkredite betrifft.

Kann das Parlament die Milliardenkredite überhaupt ablehnen?

Jein. Natürlich dürfen die Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf den roten Knopf drücken, und die Kredite ablehnen. Die SP hat bereits angekündigt, Nein zu stimmen, wenn ihre Bedingungen nicht erfüllt werden. Doch rechtlich würde sich nichts ändern. Der Entscheid des Bundesrats kann nicht mehr umgestossen werden.

Was ist mit den anderen politischen Forderungen?

Kurz nach der CS-Rettung überschlugen sich die Parteien mit Forderungen nach politischen Folgen. An der ausserordentlichen Session werden sie allerdings noch nicht behandelt. Denn das Gesetz sieht vor, dass Parlamentarier und Fraktionen neue Vorstösse nur während einer Session einreichen können. Kommissionen hingegen haben bereits Vorstösse verabschiedet – allerdings konnte man sich noch auf keine konkrete Forderung einigen.

Stattdessen fordern die insgesamt zehn eingereichten Vorstösse lediglich Berichte vom Bundesrat. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats will zum Beispiel eine Analyse des Versagens. Auch über die neue Monster-UBS soll berichtet werden, oder warum die «too big to fail»-Regeln nicht greifen. Der Bundesrat ist einverstanden, das alles unter die Lupe zu nehmen.

Viel mehr dürfte diese Woche nicht beschlossen werden. Denn jeder Änderungsantrag gefährdet den Rettungs-Deal – und lässt möglicherweise den Finanzplatz zittern.

Warum wurde die ausserordentliche Session überhaupt einberufen?

Böse Zungen würden sagen: Weil bald Wahlen sind. Doch auch die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind hässig. In dieser Woche bekommen sie die Plattform, ihre Meinung über die CS-Rettung zu äussern – und sich vor der Wählerschaft zu präsentieren. Mehr als ein Viertel der Nationalrätinnen und Nationalräte hatten sich für eine ausserordentliche Session ausgesprochen, unter anderem von SP, FDP, Mitte und Grüne.

Grundsätzlich muss das Parlament die Verpflichtungskredite nachträglich noch absegnen, auch wenn der Bundesrat bereits einen definitiven Entscheid getroffen hat.

Was ist mit der parlamentarischen Untersuchungskommission?

Um die CS-Krise und deren staatlich orchestrierte Rettung aufzuarbeiten, wurde wiederholt eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) gefordert – das stärkste Instrument des Parlaments, um Krisen und Kontroversen aufzuarbeiten. Das Büro des Nationalrats hat unter anderem eine gefordert, nun liegt der Ball beim Büro des Ständerates. Die Ständeräte wollen allerdings zuerst die Geschäftsprüfungskommissionen anhören, bevor sie einen Beschluss fällen. Ob es eine PUK geben wird oder nicht, wird darum frühestens in der Session im Sommer entschieden.

Wie oft kommt es zu einer ausserordentlichen Session?

Dass es eine ausserordentliche Session gibt, ist nicht sonderlich bemerkenswert. Normalerweise werden solche Extraschichten aber an eine bestehende Session angehängt, wenn alle sowieso schon in Bern sind. Die kommende Session wird erst die dritte sein, die separat durchgeführt wird. (bro)

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