Ausserordentliche Session zur CS
Was wird da eigentlich beschlossen?

National- und Ständerat werden sich an einer ausserordentlichen Session im April während dreier Tage ausschliesslich mit dem Debakel rund um die Grossbank Credit Suisse beschäftigen.
Publiziert: 01.04.2023 um 17:51 Uhr
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Aktualisiert: 01.04.2023 um 18:04 Uhr
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Finanzministerin Karin Keller-Sutter wird besonders im Fokus der Session stehen.
Foto: keystone-sda.ch

In der Woche nach Ostern findet sich das Parlament zur ausserordentlichen Session zusammen, um das Debakel um die Credit Suisse (CS) zu beraten. Drei ganze Tage sind allein für die Diskussion um das Bankenbeben reserviert. Aber um was geht es während dieser Tage dabei genau? Hier einige Antworten zur ausserordentlichen Sitzung der eidgenössischen Räte.

Im Zentrum der Session stehen die Verpflichtungen von 109 Milliarden Franken, die der Bund im Zusammenhang mit der Übernahme der CS durch die UBS bereits eingegangen ist. Die Finanzdelegation der Räte (Findel) hatte diese Kredite am 19. März freigegeben, dem Tag, an dem der Zusammenschluss der beiden Grossbanken und damit das Aus für die CS beschlossen wurde.

Gemäss provisorischem Sessionsprogramm werden die beiden Kammern vom 11. bis 13. April nicht gleichzeitig wie sonst, sondern alternierend ihre Sitzungen abhalten.

Wenn der Bundesrat die Sache schon beschlossen hat, warum tagt jetzt das Parlament noch?

Weil neben dem Bundesrat auch die Finanzdelegation die Kredite schon beschlossen hat, kann das Parlament faktisch nur noch Ja sagen. «Ein Nein wäre eine Rüge an Bundesrat und Finanzdelegation», sagte Ständerätin Johanna Gapany (34), Präsidentin der Finanzkommission des Ständerats (FK-S), nachdem diese ohne Gegenstimme ein Ja zu den Garantien beantragt hatte.

Auch wenn die Kredite an sich unantastbar sind, so will das Parlament doch gewisse Spielregeln definieren. Die FK-S stellt deshalb Änderungsanträge. Sollten im Zusammenhang mit der CS-Übernahme weitere Mittel vom Bund nötig werden, will die FK-S, dass diese nicht über Notrecht beschlossen werden, sondern auf dem ordentlichen Weg. Weitere Anträge der Finanzkommission befassen sich mit der Prüfung von Verantwortungsklagen und Wettbewerbsfragen.

Zudem wünscht die Mehrheit zusätzliche Ressourcen von sieben Millionen Franken für das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD). Der Bundesrat beantragt lediglich fünf Millionen Franken im Zusammenhang mit der CS-Übernahme und die Aufarbeitung der Ereignisse.

Wenn nur über Details entschieden werden kann, um was geht es dann?

Es wird auch eine Art «Chropfleerete». Auch wenn die Kredite nicht mehr gross infrage gestellt werden können, dürfte die Debatte darüber länger dauern. Die Parlamentarier und Parlamentarierinnen können ihre Positionen bekannt geben und sagen, was sie von den Entscheidungen halten.

Bereits in den zuständigen Parlamentskommissionen wurde stundenlang über die Zwangsfusion und deren weiteren Folgen diskutiert. Es sei dabei nicht nur um die Credit Suisse gegangen, sagte Gapany.

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Wie kommt es zu einer ausserordentlichen Session?

Ausserordentliche Sessionen sind Reaktionen auf besondere Ereignisse. Um eine solche Session einzuberufen, ist die Zustimmung eines Viertels der Mitglieder einer Kammer notwendig, also beispielsweise von 50 Nationalratsmitgliedern.

Wer steht besonders im Rampenlicht?

Der Bundesrat, der die ausserordentliche Session mit einer Erklärung in beiden Räten eröffnen wird, wird sich wohl vielen kritischen Fragen stellen müssen. Am strengsten hat es dabei Finanzministerin Karin Keller-Sutter (59); sie muss in allen Ratsdebatten präsent sein.

Debattiert werden im Nationalrat ferner mehrere Kommissionspostulate, die neben Keller-Sutters Finanzdepartement auch das Justizdepartement von Elisabeth Baume-Schneider (59) beauftragen wollen, verschiedene Rechtsgrundlagen unter die Lupe zu nehmen. Namentlich die Anwendung von Notrecht, die Prüfung einer möglichen Klage gegen die CS-Führung und eine Revision der «Too big to fail»-Regeln soll die Regierung vertiefter anschauen.

Wird auch über eine mögliche PUK entschieden?

Nein, das wird nicht in der Sondersession geschehen. Nachdem das sogenannte Nationalratsbüro den Einsatz einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) bereits einstimmig befürwortet hat, steht das Ständeratsbüro auf die Bremse. Es will zuerst Anhörungen durchführen und erst Mitte Mai darüber entscheiden, hiess es am Freitag. Stimmt das Ständeratsbüro dann auch zu, kann das Nationalratsbüro den Auftrag für die PUK formulieren. Über die Einsetzung entscheidet am Ende aber das Parlament, voraussichtlich erst in der Sommersession. (SDA/sie)

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