Wie konnte es so weit kommen? Wie konnte die einst so stolze Credit Suisse (CS) derart ins Trudeln geraten, dass Bund und Nationalbank zu Hilfe eilen mussten und die Grossbank nur noch mit einer Übernahme durch die UBS zu retten war? Welche Fehler hat die CS gemacht? Und welche Rolle spielten der Bund oder die Finanzmarktaufsicht? Und vor allem: Wie lässt sich ein solches Szenario, das die gesamte Schweizer Wirtschaft bedroht, künftig verhindern?
Das Parlament will es genau wissen. Und auch der Bundesrat will der Sache auf den Grund gehen. Alle Fakten sollen auf den Tisch. Nächste Woche kommen National- und Ständerat zur ausserordentlichen Session zusammen. Drei Tage lang wird über die CS-Rettung und ihre Folgen debattiert.
Bei Krediten hat das Parlament keine Wahl
In erster Linie wird es darum gehen, zwei Verpflichtungskredite offiziell abzusegnen. Es geht einerseits um eine Ausfallgarantie des Bundes von 100 Milliarden Franken für Liquiditätshilfe-Darlehen an die CS. Andererseits um 9 Milliarden Franken zur Absicherung von Verlusten der UBS. Die Finanzkommissionen beider Räte haben bereits Ja gesagt. Und auch der Bundesversammlung bleibt im Grund gar nichts anderes übrig.
Daneben aber geht es nun darum, welche Schlüsse aus dem Banken-Beben zu ziehen sind. Wie soll es weitergehen? Schon im Vorfeld haben die zuständigen Kommissionen beider Räte rund ein Dutzend Vorstösse mit Forderungen eingereicht. Diese wurden vom Bundesrat noch vor der Session beantwortet. Fazit: Die Regierung ist bereit, alles zum Fall CS aufzuarbeiten.
Warum hat das Banken-Gesetz versagt?
So fordert etwa die Wirtschaftskommission des Nationalrats eine Analyse des CS-Versagens. Es geht darum, die richtigen Massnahmen zu treffen, um künftige Staatshaftungen zu vermeiden. Und warum hat das nach der Finanzkrise 2008 eingeführte «Too big to fail»-Gesetz hier nicht gegriffen? Ähnliche Fragen stellen auch die Rechtskommission und die Finanzkommission des Ständerats. Der Erklärungsbedarf ist gross.
Das sieht auch der Bundesrat ein. Er teile das Anliegen, dass auch die Rolle der Behörden gründlich aufzuarbeiten sei, versichert er in mehreren schriftlichen Antworten. Auch beim «Too big to fail»-Gesetz müsse man über die Bücher. Vorgesehen ist eine Analyse mitsamt externer Gutachten, deren Ergebnisse dem Parlament bis in einem Jahr vorgelegt werden sollen. Schnellschüsse bringen hier nichts.
Geprüft werden muss aber auch, was der Zusammenschluss von UBS und CS zur neuen Riesen-Bank bedeutet. Welche möglichen Auswirkungen kann dies auf den Finanzplatz und die Volkswirtschaft der Schweiz haben? Welche Gesetze müssen deswegen möglicherweise angepasst werden? Es sind noch immer viele Fragen offen. Sehr viele.
CS-Führung ist noch nicht aus dem Schneider
Auch die Führungsriege der CS dürfte die Session von kommender Woche mit Spannung verfolgen. Denn auch sie ist noch nicht aus dem Schneider. So will etwa die nationalrätliche Rechtskommission mögliche Klagen prüfen lassen. Eine rechtliche Auslegeordnung soll sowohl zivil-, straf- und öffentlich-rechtliche Grundlagen berücksichtigen, fordern die Kommissionsmitglieder.
Und sogar hier rennt das Parlament beim Bundesrat offene Türen ein. Auch diese Möglichkeit soll abgeklärt werden. Erste Massnahmen hat die Regierung denn auch bereits ergriffen. So streicht oder kürzt der Bundesrat alle ausstehenden Boni der drei obersten Führungsebenen der CS. Betroffen sind rund 1000 Mitarbeitende, wie die Regierung am Mittwoch mitgeteilt hat. Die Bank soll sogar prüfen, ob bereits ausbezahlte Boni zurückgefordert werden können.