Aufarbeitung des CS-Debakels
PUK reicht Strafanzeige ein

Sie soll das Ende der Grossbank aufarbeiten – und hat mit Indiskretionen zu kämpfen. Jetzt holt die Untersuchungsbehörde die Justiz zu Hilfe.
Publiziert: 18.02.2024 um 09:41 Uhr
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Aktualisiert: 18.02.2024 um 10:54 Uhr
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«Not amused»: PUK-Präsidentin und Ständerätin Isabelle Chassot.
Foto: keystone-sda.ch
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Reza RafiChefredaktor SonntagsBlick

Etwas unterscheidet die PUK, die sich um das Ende der Credit Suisse kümmert, von früheren Parlamentarischen Untersuchungskommissionen.

Anders als in bisherigen Fällen wie beim Fall Kopp oder bei der Mirage-Affäre geben die befragten Entscheidungsträger in diesem Fall munter Interviews und streuen in der Öffentlichkeit ihre Sicht der Dinge, die sie zuvor den PUK-Mitgliedern unterbreiteten. Den Standpunkt von Finanzministerin Karin Keller-Sutter (60), ihrem Vorgänger Ueli Maurer (73), Nationalbankpräsident Thomas Jordan (61) oder Finma-Präsidentin Marlene Amstad (55) kennt mittlerweile das ganze Land.

PUK-Präsidentin Chassot stört sich an Geschwätz

Entsprechend «not amused» ist laut Beobachtern die PUK-Präsidentin, Mitte-Ständerätin Isabelle Chassot (58).

Noch schlimmer für die Freiburgerin: Auch hinter vorgehaltener Hand wird freimütig geschwatzt. Chassot peilte eigentlich höchste Diskretion bei der Untersuchung an, sie hält sogar die Sitzungsorte geheim. Stattdessen kämpft sie jetzt mit allerlei Indiskretionen.

Gremium reicht Strafanzeige ein

Jüngstes Beispiel: Letztes Wochenende berichtete die «SonntagsZeitung» aus einer PUK-Anhörung von Ex-CS-Präsident Axel Lehmann (64) und Ex-CS-CEO Ulrich Körner (61). Die seien gegenüber den Parlamentariern «nicht explizit auf die Finma» losgegangen. Weiter schilderte das Blatt, dass die PUK-Mitglieder den beiden Bankern «ihre Darstellung weitgehend abgenommen» hätten; nach Blick-Informationen kam inzwischen noch die Befragung von UBS-Präsident Colm Kelleher (66) hinzu.

Für Chassot war der besagte Artikel einer zu viel. An der Sitzung vom vergangenen Mittwoch beschloss das Gremium, Strafanzeige gegen unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung einzureichen. Das bestätigen mehrere Quellen gegenüber Blick.

Chassot verweist auf ihre Schweigepflicht

«Keine Auskunft», teilt Chassot auf Anfrage dazu mit. Und verweist auf die Schweigepflicht im Parlamentsgesetz, der sie unterstellt ist.

Ob die undichten Stellen bei den Parlamentsmitgliedern oder eher im Umfeld der Befragten zu finden sind, ist unklar. Ebenso wie die Frage, ob der Gang zur Justiz den Informationsfluss via Latrine stoppen wird. In der Vergangenheit jedenfalls zeigten solche Strafanzeigen wenig bis keine Wirkung.

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