Sohn musste Kot essen
Quäl-Vater aus Zürich blitzt beim Bundesgericht ab
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Vaters gegen eine Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren abgewiesen. Dem Mann wurde unter anderem vorgeworfen, seine Kinder eingesperrt, gedemütigt, misshandelt und eine Tochter zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben.
08.03.2024, 21:10 Uhr