Der Ertrinkungstod von einem Kater namens Streifli 2021 in einem Pool in Bülach ZH soll gesühnt werden. Und zwar durch den Nachbarn des seligen Tigerkaters. Er ist der Poolbesitzer und hatte die Schwimmanlage nicht abgedeckt.
Der 62-jährige Poolinhaber soll wegen fahrlässiger Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 360 Franken verurteilt werden, bei einer Probezeit von zwei Jahren, wie die Nachrichtenagentur SDA berichtet.
Keine Chance für Streifli
Um diesen Fall geht es heute, Donnerstag im Bezirksgericht Bülach. Weder hatte der Poolbesitzer sein Aussenschwimmbad abgedeckt, noch eine Ausstiegshilfe montiert. Solche Vorkehrungen, so schreibt die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift, wären für den Angeklagten zumutbar gewesen.
Dies, obwohl das Gesetz eine Abdeckung für den Pool nicht vorschreibt, um den qualvollen Ertrinkungstod von Tieren zu verhindern. Poolbesitzern ist es freigestellt, welche Massnahmen sie ergreifen wollen. Es ist auch nicht ganz klar, ob Tiere solcher Ausstiegshilfen kundig wären.
Zürcher Vorstoss für tiersichere Pools
Die Bülacher Staatsanwaltschaft hatte erst auch keine Anklage erheben wollen. Die Halter von Kater Streifli legten gegen die sogenannte «Nichtanhandnahmeverfügung» Rekurs ein. Das Obergericht gab ihnen recht. Letztlich, so hiess es in der Begründung, könne man nicht sicher sein, ob strafrechtlich relevantes Verhalten auszuschliessen sei.
Diesen Sommer hat der Zürcher Kantonsrat einen Vorstoss überwiesen, der von der Regierung eine entsprechende Regelung fordert, um Pools für Tiere sicher zu machen.