Alkoholismus sei kein Grund
Bundesgericht bestätigt Landesverweis nach Zürcher Hammerangriff

Das Bundesgericht hat die Strafe für einen Mann aus Sri Lanka bestätigt: Wegen eines Angriffs mit einem Hammer in Zürich erhält er eine Freiheitsstrafe und wird für 8 Jahre des Landes verwiesen. Er hatte argumentiert, dass er als Alkoholiker nicht schuldfähig sei.
Publiziert: 06.12.2024 um 12:04 Uhr
Ein Mann aus Sri Lanka wird nach einem Hammerangriff für acht Jahre des Landes verwiesen. Alkoholismus sei kein Grund, auf einen Landesverweis zu verzichten, so das Bundesgericht. (Archivbild)
Foto: LAURENT GILLIERON
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Im Mai 2021 fuhr der Beschuldigte zusammen mit zwei Komplizen von St. Gallen nach Zürich zur Wohnung eines Kontrahenten. Sie brachen die Wohnungstüre auf und gingen auf das Opfer los. Nachdem sie mit Fäusten auf das Opfer losgegangen waren, zückte der Beschuldigte einen Hammer aus seinem Hosenbund und schlug dem Opfer an den Kopf. Es erlitt dadurch eine Rissquetschwunde an der Stirn.

Danach wandte sich der Beschuldigte mit erhobenem Hammer dem Mitbewohner zu, der im gleichen Zimmer auf dem Bett sass und kündigte an, auch ihn zu schlagen «bis er tot sei». Der Mitbewohner zog sich schützend die Bettdecke über den Kopf.

Das Obergericht Zürich verurteilte den Tamilen im Februar dieses Jahres wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Angriff, mehrfacher Drohung und weiteren Delikten zu einer Freiheitsstrafe von 38,5 Monaten, also drei Jahren und 2,5 Monaten.

Zudem erhielt der Mann einen Landesverweis von 8 Jahren. Er zog vor Bundesgericht und argumentierte, dass er wegen seiner Alkoholsucht nicht schuldfähig sei und psychiatrisch begutachtet werden müsse.

Auch seine Vorstrafen, darunter solche aus St. Gallen, stünden im Zusammenhang mit seiner Sucht. Mehrere Therapieversuche seien erfolglos gewesen, er habe wegen Alkohol auch seine Stelle verloren.

Das Bundesgericht bestätigte jedoch das Urteil des Obergerichtes. Auslöser für die Tat sei nicht der Alkohol gewesen. Zwar habe der Beschuldigte vor dem Hammerangriff Whisky getrunken. Der Beschuldigte und seine Komplizen hätten jedoch zielgerichtet agiert. Sie seien von St. Gallen nach Zürich gefahren, wobei der Beschuldigte den Hammer bereits mitgebracht habe.

Für das Bundesgericht ist Alkoholismus zudem kein Grund, auf eine Landesverweisung zu verzichten. Einen Härtefall erkennt es beim Tamilen nicht. Er sei ein Dauer-Delinquent, der von Sozialhilfe lebe. Ernsthafte Integrationsbemühungen seien nicht erkennbar.

Urteil 6B_695/2024

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