Frau getötet und geschändet
13 Jahre Knast für WG-Killer von Zürich

Trotz der Forderung nach 18,5 Jahren Haft, verhängt das Zürcher Obergericht 13 Jahre für einen geständigen Mann, der sich an seiner getöteten Mitbewohnerin vergangen haben soll.
Publiziert: 20.06.2024 um 19:01 Uhr
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Aktualisiert: 21.06.2024 um 11:18 Uhr
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Ein heute 40-Jähriger tötete 2016 seine Mitbewohnerin.
Foto: zvg
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Das Obergericht des Kantons Zürich hat am Donnerstag einen 40-jährigen Mann wegen vorsätzlicher Tötung und Störung des Totenfriedens zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Er hat im Vollzug eine ambulante Massnahme zu absolvieren.

Der geständige Schweizer hat im September 2016 in Zürich seine Mitbewohnerin im Streit erdrosselt und sich anschliessend an ihrer Leiche vergangen.

Mit seinem Urteil bestätigte das Obergericht weitgehend den Entscheid des Bezirksgerichts. Dieses hatte den Mann im Mai 2022 zu 13,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 18,5 Jahren und die Verwahrung des Mannes und eine ambulante Massnahme gefordert.

Die Verteidigerin plädierte auf eine kurze Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung, allenfalls Totschlag, und die umgehende Entlassung des Beschuldigten. Es sei für dessen Resozialisierung besser, die Therapie in Freiheit mit engmaschiger Betreuung zu absolvieren.

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