Das Obergericht des Kantons Zürich hat am Donnerstag einen 40-jährigen Mann wegen vorsätzlicher Tötung und Störung des Totenfriedens zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Er hat im Vollzug eine ambulante Massnahme zu absolvieren.
Der geständige Schweizer hat im September 2016 in Zürich seine Mitbewohnerin im Streit erdrosselt und sich anschliessend an ihrer Leiche vergangen.
Mit seinem Urteil bestätigte das Obergericht weitgehend den Entscheid des Bezirksgerichts. Dieses hatte den Mann im Mai 2022 zu 13,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 18,5 Jahren und die Verwahrung des Mannes und eine ambulante Massnahme gefordert.
Die Verteidigerin plädierte auf eine kurze Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung, allenfalls Totschlag, und die umgehende Entlassung des Beschuldigten. Es sei für dessen Resozialisierung besser, die Therapie in Freiheit mit engmaschiger Betreuung zu absolvieren.