Die ersten Gutachten über den Beschuldigten basierten einzig auf Akten, weil sich der Beschuldigte weigerte, mit den Psychiatern zu sprechen. Daraufhin war der Mann im Strafvollzug jahrelang mit Medikamenten gegen Schizophrenie behandelt worden, ohne dass sich sein Zustand verbessert hätte.
Für ein vom Obergericht bestelltes Ergänzungsgutachten liess er sich dann doch auf ein Gespräch ein. Dieses Gutachten attestierte ihm Verdacht auf ADHS. Seit er die entsprechenden Medikamente erhalte, gehe es ihm deutlich besser, sagte der Beschuldigte in der Befragung.
Laut Anklage erwürgte der Mann am 20. September 2016 seine 28-jährige Untermieterin und verging sich an der Leiche. Danach drapierte er ein Springseil auf ihr. So sollte der Eindruck entstehen, die Frau sei beim Sport zusammengebrochen.