Zürcher Obergericht bestätigt
Freispruch für Corona-Kritiker Daniel Stricker

Das Zürcher Obergericht bestätigt: Corona-Kritiker Daniel Stricker, der wegen mutmasslicher Teilnahme an einer Corona-Demo im Mai 2020 angeklagt wurde, ist unschuldig. Den Freispruch erhielt er, da er als Journalist handelte.
Publiziert: 10.06.2024 um 17:00 Uhr
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Aktualisiert: 10.06.2024 um 15:43 Uhr
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Corona-Skeptiker Daniel Stricker ist unschuldig.
Foto: Thomas Meier
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Das Zürcher Obergericht hat den Freispruch des Corona-Kritikers Daniel Stricker vom Vorwurf des Verstosses gegen die Covid-Verordnung bestätigt. Stricker war im Mai 2020 an einer Demo gegen die Corona-Massnahmen – als Journalist, wie er vor Gericht erfolgreich argumentierte. Das Obergericht bestätigte in diesem Fall den Freispruch des Bezirksgerichts Zürich, wie aus dem am Montag publizierten Urteil hervorgeht.

Stricker war am 23. Mai 2020 auf dem Zürcher Sechseläutenplatz, als dort eine «Anti-Lockdown»-Demo stattfand. Gemäss der damaligen Covid-Verordnung des Bundes waren Kundgebungen mit mehr als fünf Teilnehmenden untersagt. Die Polizei rief die Teilnehmenden dazu auf, den Platz zu verlassen.

Das Statthalteramt Zürich brummte Stricker für das Nichtbefolgen dieser Anweisung einen Strafbefehl auf. Er sollte 800 Franken Busse sowie 550 Franken Gebühren bezahlen. Das Bezirksgericht Zürich sprach Stricker im Mai 2023 aber von dem Vorwurf frei. Er sei als Journalist und nicht als Teilnehmer vor Ort gewesen. Der Entscheid des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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