Leserreporter
Keine Edelweiss-Entschädigung
«Kulanz wäre schön gewesen – wegen chaotischer Zustände»
Laut gängiger Passagierrechts-Regelung müssen Fluggesellschaften bei Annullierungen oder grossen Verspätungen finanzielle Entschädigungen zahlen. In der Schweiz können sich Airlines diesbezüglich aber oft schadlos halten. Ein Experte erklärt, wie das geht.
20.04.2023, 16:35 Uhr