«Rechtsvortritt: Sicher unterwegs mit dem ‹Beobachter›»
Rechtsvortritt: Wo gilt dieser – und wo nicht?

«Ich habe manchmal Probleme, den Rechtsvortritt zu erkennen, vor allem ausserorts oder in einer Stadt, wo hilfreiche Bodenmarkierungen und Signale fehlen. Wie findet man bei solchen Verkehrssituationen heraus, wer vortrittsberechtigt ist?»
Publiziert: 30.03.2022 um 12:19 Uhr
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Aktualisiert: 12.04.2022 um 11:00 Uhr
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Wie erkenne ich, wo Rechtsvortritt gilt und wo nicht?
Foto: Shutterstock
Monika Huber und Daniel Leiser

Es ist klar: Mit der Fahrpraxis kommt auch die Erfahrung. Je mehr Verkehrssituationen du dir einprägen kannst, umso sicherer bist du unterwegs. Daneben ist die Vortrittsregelung im Strassenverkehrsrecht eigentlich ganz einfach und klar: Auf Strassenverzweigungen wie Kreuzungen, Gabelungen oder Einmündungen hat das von rechts kommende Fahrzeug den Vortritt.

Doch nicht nur das: Im Interesse der Verkehrssicherheit gilt gemäss Bundesgericht auch im Zweifelsfall – also bei unklaren Verkehrssituationen – immer der Rechtsvortritt. Ein typischer Anwendungsfall dieser Rechtsprechung sind die Fahrwege auf grossen Parkplatzanlagen oder in Parkhäusern. Auch dort gilt gemäss Bundesgericht der Rechtsvortritt, wenn Signale und Markierungen fehlen. Nur beim Herausmanövrieren aus der Parklücke hast du gegenüber den anderen Lenkerinnen und Lenkern keinen Vortritt.

«Rechtsvortritt: Sicher unterwegs mit dem ‹Beobachter›»

Unfallärger, Service-Fails, Versicherungsknatsch und Co.: Was auf Schweizer Strassen für Stress sorgt, landet regelmässig bei den Rechtsexperten des «Beobachters». Hier berichten die Strassenverkehrsspezialisten Monika Huber und Daniel Leiser von ihren interessantesten Fällen, beantworten die Fragen der Community und erklären, wie man auch unterwegs zu seinem Recht kommt. Noch mehr Beratung im Abo gibts auf www.beobachter.ch.

Unfallärger, Service-Fails, Versicherungsknatsch und Co.: Was auf Schweizer Strassen für Stress sorgt, landet regelmässig bei den Rechtsexperten des «Beobachters». Hier berichten die Strassenverkehrsspezialisten Monika Huber und Daniel Leiser von ihren interessantesten Fällen, beantworten die Fragen der Community und erklären, wie man auch unterwegs zu seinem Recht kommt. Noch mehr Beratung im Abo gibts auf www.beobachter.ch.

Vortrittssignale und Markierungen gehen vor

Keine unklare Verkehrssituation liegt vor, wenn Signale und Markierungen den Vortritt regeln. Das wichtigste Signal ist «Kein Vortritt». Es wird meistens mit den «Haifischzähnen» oder einem grossen Dreieck am Boden ergänzt und verpflichtet dich, allen anderen Fahrzeugen auf der Strasse den Vortritt zu gewähren.

Dasselbe gilt beim Signal «Stop», Allerdings musst du bei «Stop» auch dann anhalten, wenn du beim Heranfahren weit und breit kein vortrittberechtigtes Fahrzeug siehst, sonst riskierst du eine Ordnungsbusse von 60 Franken. Eine Übersicht über sämtliche Vortrittssignale findest du in der Signalisationsverordnung.

Achtung bei diesen Ausnahmen

Wie du erwähnt hast, gibt es einige Verkehrssituationen, bei denen man irrtümlich von einem Rechtsvortritt ausgehen könnte. Folgende Konstellationen solltest du dir merken:

  • Fabrik-, Hof- oder Garagenausfahrten, Feld-, Rad- und Waldwege, Parkplätze, Tankstellen und ähnliche Ausfahrten: Wenn du aus solchen Wegen oder Ausfahrten auf eine Neben- oder Hauptstrasse fahren möchtest, muss den Benutzern dieser Strassen den Vortritt lassen.
  • Treffen auf einer Kreuzung mit Rechtsvortritt aus allen Richtungen gleichzeitig Fahrzeuge ein, müssen die Lenker vorsichtig fahren und sich über den Vortritt verständigen - zum Beispiel mit Handzeichen.
  • Einmündungen in Haupt- oder Nebenstrassen, die über ein Trottoir führen, sind nie vortrittsberechtigt.
  • Fahrzeuge auf gekennzeichneten Hauptstrassen haben Vortritt gegenüber solchen auf Nebenstrassen.
  • Auf dem Radweg sind Radfahrerinnen vortrittsberechtigt gegenüber anderen Fahrzeuglenkern, die den Radweg überqueren wollen.
  • Die Strassenbahn sowie die Fahrzeuge der Feuerwehr, Sanität und Polizei, die mit Blaulicht und Wechselklanghorn unterwegs sind, haben - unabhängig von der Verkehrssituation - immer Vortritt.

Rechtsvortritt: Einheimische müssen Rücksicht nehmen

Auch wenn du jetzt ganz viele Erfahrungen sammelst, wirst du früher oder später in eine Situation geraten, bei der du die Vortrittsregelung nicht auf Anhieb richtig interpretierst. Für solche Situationen existiert im Strassenverkehrsgesetz der so genannte Vertrauensgrundsatz.

Du darfst also darauf vertrauen, dass Einheimische, die sich beispielsweise einer Kreuzung nähern, von der sie wissen, dass der Rechtsvortritt nicht gilt, auf Ortsunkundige Rücksicht nehmen müssen. Konkret müssen sie abbremsen oder anhalten, wenn anzunehmen ist, dass eine auswärtige Automobilistin, die von rechts kommt, die Kreuzung für eine normale Strassenverzweigung mit Rechtsvortritt halten könnte.

Tipp: Wenn du im Schilderwald vor lauter Bäumen beziehungsweise Schildern manchmal den Wald nicht mehr siehst, empfehle ich dir den Beobachter-Artikel «Kennen Sie sich aus im Schilderwald?» zu lesen. Darin werden die häufigsten Irrtümer rund um die Beschilderung im Strassenverkehr aufgeklärt.

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