Änderungen im Strassenverkehrsgesetz
Diese 4 neuen Regeln musst du jetzt kennen

Wer auf Schweizer Strassen rast, kann ab sofort unter bestimmten Bedingungen weniger hart bestraft werden. Die Gerichte erhalten mehr Ermessensspielraum. Das ist eine von mehreren Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes, die am Sonntag in Kraft getreten sind.
Publiziert: 05.10.2023 um 12:10 Uhr
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Aktualisiert: 06.10.2023 um 10:17 Uhr
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Wer als Raser geblitzt wird, erhält je nachdem neu eine mildere Strafe. (Themenbild)
Foto: JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Das Parlament hatte die Revision des Strassenverkehrsgesetzes in der Frühjahrssession verabschiedet. Die Änderungen treten gestaffelt in Kraft. Das erste Paket betrifft unter anderem folgende Themenbereiche:

1

Raserdelikte

Neu kann die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug für Raserdelikte unterschritten werden, wenn ein Automobilist «aus achtenswerten Beweggründen» gehandelt hat oder wenn er oder sie noch unbescholten ist. Entsprechend kann auch die grundsätzliche Mindestentzugsdauer des Führerausweises von zwei Jahren auf zwölf Monate gesenkt werden. Ursprünglich wollten National- und Ständerat die Mindeststrafe abschaffen. Eine Referendumsdrohung der Stiftung Roadcross bewog das Parlament jedoch zu einer Kehrtwende.

2

Blaulichtfahrten

Neu müssen die Behörden die Strafe zwingend mildern, wenn Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen der Polizei, Feuerwehr oder Sanität bei Einsätzen Verkehrsregeln verletzen und ihr Handeln im Nachhinein als unverhältnismässig beurteilt wird. Neu werden Polizisten, Sanitäter und Feuerwehrleute in derartigen Fällen nur noch für die Differenz zu jener Geschwindigkeit bestraft, die für den Einsatz angemessen gewesen wäre. Bislang galt die signalisierte Höchstgeschwindigkeit als Vergleichsgrösse.

Darf ich im Stau aussteigen?
2:22
Polizist beantwortet Fragen:Darf ich im Stau aussteigen?
3

Bussen für Unternehmen

Neu gilt auch für juristische Personen die sogenannte Halterhaftung: Kann nicht festgestellt werden, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Firmenauto fuhr, kann also das Unternehmen gebüsst werden, das das Fahrzeug besitzt. Das gleiche Prinzip galt schon bis anhin für natürliche Personen, also zum Beispiel in Fällen, in denen jemand sein Auto ausleiht.

4

Führerausweis auf Probe

Neu wird bei leichten Widerhandlungen gegen Verkehrsregeln weder die Probezeit verlängert noch der Ausweis annulliert. Die Probezeit wird nur dann um ein Jahr verlängert, wenn jemand den Ausweis wegen eines schweren oder mittelschweren Verstosses abgeben muss. Eine Annullation ist vorgesehen, wenn jemand während der Probezeit erneut eine mittelschwere oder schwere Widerhandlung begeht. (SDA)

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