Das ist sicher schon den meisten passiert: Einmal nicht aufgepasst – und schon rauscht man zu schnell an einem Tempoblitzer vorbei. Ein paar Tage später liegt die fällige Busse im Briefkasten. Selbst auf bekannten Strecken, an denen man die Standorte der Blitzer auswendig kennt, ist man nicht davor gefeit. Aber wo dürfen eigentlich solche Messgeräte aufgestellt werden?
Im Jahr 2022 waren in der Schweiz 1086 dieser «geeichten automatischen Geschwindigkeitsmessmittel für amtliche Messungen im Strassenverkehr» im Einsatz. So heissen Blitzer im Behördendeutsch der «Verordnung über Messmittel für Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtüberwachungen im Strassenverkehr» des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD. Dazu zählen temporäre, also mobile, und stationäre, fest installierte Anlagen.
Wieviele Blitzer gibt es?
Schweizweit weiss das niemand so genau: Allein in der Stadt Zürich sind 87 feste Blechpolizisten montiert – das sind mehr, als die meisten Kantone überhaupt an Radarmessanlagen besitzen. Genaue Zahlen der einzelnen Kantone sind allerdings nicht bekannt. Das könnte sich aber bald ändern: Aktuell beginnen die Kantone selbst, die Standorte ihrer fest montierten Blitzer preiszugeben.
Wer kennt die Standorte?
Der Kanton Zug verwarf im März dieses Jahres zwar den Vorstoss, die Radarstandorte offen zu kommunizieren. Aber andere Kantone sind hier transparent: So geben beispielsweise die Kantone Schaffhausen und St. Gallen die Standorte der mobilen Anlagen bekannt, Basel-Stadt nur die stationären. Der Kanton Luzern aktualisiert stündlich eine Online-Karte mit den Standorten der stationären und mobilen Blitzkästen. Verhindert die Bekanntgabe der Standorte die abschreckende Wirkung? Ganz im Gegenteil, sagen Verkehrspsychologen: Die Standortfreigabe durch die Kantone hat zum Ziel, gefährliche Strassen, bei denen die Blitzer der Verkehrssicherheit dienen, noch sicherer zu machen.
Darf man vor Blitzern warnen?
Auch wenn einige Kantone die Standorte ihrer Tempokontrollen veröffentlichen: Radarwarner und Blitzer-Apps sind in der Schweiz nach wie vor verboten. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) erklärt, dass nebst der Benutzung selbst das Inverkehrbringen solcher Apps oder Geräte strafbar ist. Wer also beim Verwenden einer Blitzer-App während der Fahrt erwischt wird, muss mit einer hohen Busse rechnen. Auch öffentliche Warnungen beispielsweise in Gruppen-Chats oder über Social Media sind nicht erlaubt. Nur das Mitteilen im nächsten Umfeld – wie der Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner Bescheid zu sagen – sind gesetzlich zulässig. Lichthupen oder Handzeichen geben, um andere vor einem Blechpolizisten zu warnen, ist ebenfalls verboten und kann sogar gebüsst werden.
Wo dürfen mobile Blitzer aufgestellt werden?
Die jeweils verantwortliche Polizei selbst entscheidet über die Standorte. Es gibt dabei aber fast keine Regeln: Weder muss er sichtbar sein, noch bestimmte Entfernungen einhalten. Laut Schweizerischer Signalisationsverordnung (SSV) gilt, dass die Geschwindigkeit ab dem signalisierten Zeitpunkt und Standort gilt. Das heisst, dass direkt ab dem Tempo-50-Schild eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Theoretisch dürften Blitzeranlagen sogar unmittelbar am Schild montiert werden. Aber: Am Standort darf es zu keinerlei Fehlmessungen durch reflektierende Oberflächen oder ähnliches kommen. 2021 sorgte ein in einem Abfallwagen der Stadt Zürich getarnter Blitzer für Aufsehen. Im selben Jahr stand in Dübendorf ZH ein im Auto eingebauter Blitzkasten: Im Parkverbot stehend, blitze der Smart vor sich hin.
Wieviel Geld bringen Blitzer in die Kassen?
Neben der Erhöhung der Sicherheit auf Schweizer Strassen profitieren Städte und Kantone auch von den erhobenen Bussen. Von Jahr zu Jahr wird dieser Betrag höher. 2019 waren es gemäss der Eidgenössischen Finanzverwaltung schweizweit 936 Millionen Franken, die durch Blitzer-Bussen eingenommen wurden. 2021 schwemmte es allein der Stadt Zürich 59,9 Millionen Franken in die Kasse. Zum Vergleich: Der einzige fest montierte Blechpolizist des Kantons Aargau in Baden hat im selben Jahr rund 2,25 Millionen Franken an Bussgeldern für die Stadt eingebracht. Die höchste Geschwindigkeitsbusse der Schweiz bleibt bis heute die eines damals 28-jährigen Schweizers im Jahr 2011: Er blochte im Bentley Continental auf der A1 im Waadtland mit 324 km/h und kassierte dafür 36 Monate Knast.