Die Aufnahmen sind ohne Frage spektakulär. Mit einer Drohne lassen sich Perspektiven erreichen, die vom Boden aus nicht zu realisieren sind. Aber sich einfach eine Drohne kaufen, losfliegen und die Schweizer Landschaft fotografieren geht nicht. Es gibt Regeln und die wurden für dieses Jahr verschärft, um die Privatsphäre besser zu schützen sowie die Sicherheit und den Umweltschutz zu erhöhen.
Die Schweiz hat per 1. Januar 2023 die Drohnen-Vorschriften der EU übernommen. Eine der wichtigsten Vorschriften betrifft den Datenschutz. Alle Piloten von Drohnen, die sogenannte personenbezogene Daten erfassen können, müssen sich ab sofort beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL unter der Adresse uas.gate registrieren. Davon sind in erster Linie Drohnen betroffen, die ausserhalb der Sichtweite geflogen werden können, sofern die zur Steuerung verwendete Kamera über eine Aufnahmefunktion verfügt. Film- und Fotoaufnahmen von Menschen gelten als Personendaten. Auch Drohnen mit Mikrofonen oder anderen Sensoren, die entsprechend sensible Daten aufzeichnen können, gelten als registrierungspflichtig.
Schon 10'000 Registrierungen
Auch ohne entsprechende Aufnahmemöglichkeiten müssen Piloten ihr ferngesteuertes Fluggerät erst registrieren, wenn es schwerer als 250 Gramm ist. Das entspricht ebenfalls einer Verschärfung gegenüber dem bisher gültigen Schweizer Recht, bei dem das Mindestgewicht bei 500 Gramm lag.
Ausserdem ist für Drohnen ab 250 Gramm ein Zertifikat notwendig. Dieser Drohnenführerschein kann mit einem kostenlosen Online-Test auf der Registrierungsplattform erworben werden. Einzige Ausnahme sind Drohnen zwischen 900 und 4000 Gramm. Hier muss die Prüfung ab dem 22. Januar 2023 vor Ort abgelegt werden. Auf dem Portal muss auch der Nachweis für eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Franken hinterlegt werden. Die Registrierung dauert nur wenige Minuten. Der Test und die vorhergehende Schulung nehmen rund vier Stunden in Anspruch. Seit letztem November haben sich rund 10'000 Personen beim Bund registriert und auch die Prüfung abgelegt.
Eigentlich hätten die strengeren EU-Richtlinien für Drohnen in der Schweiz schon vor zweieinhalb Jahren eingeführt werden sollen. In der Parlamentsdebatte gab es zuerst Verzögerungen wegen Corona, danach wegen Modellflugzeugen. Diese werden ebenfalls per Fernsteuerung aus der Distanz geflogen, weshalb die Drohnen-Regeln auch für Modellflugzeuge gelten würden. Deshalb verlangte die Verkehrskommission des Nationalrats, die beliebten Modellflieger von der Regelung auszunehmen. Der Nationalrat hiess den Vorschlag gut, woraufhin sich der politische Prozess, die Einführung des Gesetzes bis zu diesem Jahr verzögert. Nun sind allerdings Modellflugzeuge, die im Rahmen eines Vereins fliegen, von der neuen Drohnen-Regelung nicht betroffen.
Eigentlich hätten die strengeren EU-Richtlinien für Drohnen in der Schweiz schon vor zweieinhalb Jahren eingeführt werden sollen. In der Parlamentsdebatte gab es zuerst Verzögerungen wegen Corona, danach wegen Modellflugzeugen. Diese werden ebenfalls per Fernsteuerung aus der Distanz geflogen, weshalb die Drohnen-Regeln auch für Modellflugzeuge gelten würden. Deshalb verlangte die Verkehrskommission des Nationalrats, die beliebten Modellflieger von der Regelung auszunehmen. Der Nationalrat hiess den Vorschlag gut, woraufhin sich der politische Prozess, die Einführung des Gesetzes bis zu diesem Jahr verzögert. Nun sind allerdings Modellflugzeuge, die im Rahmen eines Vereins fliegen, von der neuen Drohnen-Regelung nicht betroffen.
Weitere EU-Verschärfungen
Mit der EU-Regelung sinkt zudem das Höchstgewicht von 30 auf 25 Kilogramm. Drohnen, die schwerer sind, muss das BAZL bewilligen. Weiter werden Drohnen neu abhängig von ihrem Betriebsrisiko in drei Kategorien eingeteilt: «Offen», «speziell» und «bewilligungspflichtig». Drohnen in der offenen Kategorie dürfen nicht mehr über Menschenansammlungen geflogen werden.
Kundinnen und Kunden können ohne Zertifikat oder Registrierung eine Drohne kaufen, unter anderem weil für die Registrierung gewisse technische Angaben zum Fluggerät erforderlich sind. Die Kunden sollten beim Kauf allerdings darauf hingewiesen werden, dass bestimmte Regeln zu befolgen sind. Dazu gehört auch ein Hinweis dazu, ob sie zum Fliegen ihrer neue Drohne eine Registrierung und/oder einen Drohnenführerschein benötigen. In der Schweiz gilt übrigens ein Mindestalter von zwölf Jahren zum Fliegen einer Drohne.
Sicher und richtig fliegen
Der Drohnenguide vom BAZL gibt einen schnellen Überblick über die geltenden Regeln. Es zeigt, unter welchen Umständen eine Drohne geflogen werden darf, wann eine Registrierung und wann eine Bewilligung notwendig ist. Der Guide gibt zusätzlich weitere wichtige Hinweise zum Fliegen von Drohnen in der Schweiz. So gilt im Umkreis von fünf Kilometern um zivile oder militärische Flugplätze ein Flugverbot für Drohnen und es gibt weitere Sperrzonen oder temporäre Flugverbote. Ein Beispiel für letzteres ist der Luftraum über Davos während des WEFs. Das BAZL hat alle Flugverbote auf einer interaktiven Online-Karte zusammengetragen.
Saftige Bussen drohen
Wer seine Drohne nicht registriert oder ohne erforderliche Bewilligung fliegt, verstösst gegen das Luftfahrtgesetz. Dies kann eine Busse von bis zu 20'000 Franken, den Entzug der Pilotenlizenz, eine Nachschulung oder gar Gefängnis zur Folge haben. Es ist aber davon auszugehen, dass Drohnenpiloten nicht gleich die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen – wenn sie nicht gerade den Flugverkehr am Flughafen Zürich behindern. Die Höhe der Busse legt das Gericht je nach Einzelfall fest, denn es gibt keinen Bussenkatalog wie im Strassenverkehr.