Die Staaten der Europäischen Union (EU) greifen durch beim Thema Verkehrssicherheit. Sie wollen potentielle Raser, rücksichtslose Überholer oder Zu-Dicht-Auffahrer mit harten Strafen abschrecken, um die Unfallzahlen zu senken. Ein Schritt dazu waren Abkommen zur Rechtsbeihilfe bei der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrssündern.
Seit Anfang Jahr ist es damit zum Beispiel möglich, dass deutsche Polizeibehörden in der Schweiz um Rechtshilfe ersuchen können, um in Deutschland gegen Schweizer Autofahrende verhängte Bussen einzutreiben. Jetzt will die EU auch im Innern mehr Druck auf Verkehrssünder ausüben.
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Fahrverbot soll EU-weit gelten
Heute gilt: Wenn eine EU-Verkehrssünderin wegen eines Delikts im Ausland dort ein Fahrverbot erhält, darf sie in ihrem Heimatland und den anderen EU-Staaten weiterhin ein Auto fahren. Doch die EU-Kommission plant als Teil ihres Massnahmenpakets zur Strassenverkehrssicherheit, dass in einem Mitgliedsstaat ausgesprochene Fahrverbote künftig in der gesamten EU gelten sollen.
Das heisst konkret: Wird gegen einen belgischen EU-Bürger in Frankreich ein Fahrverbot verhängt, darf er für dessen Dauer künftig auch nicht in Spanien, Deutschland oder in seinem Heimatland Auto fahren.
Diese Neuregelung soll einerseits abschreckend wirken, gleichzeitig aber auch die Regelungen in der EU vereinheitlichen. Während in Deutschland beispielsweise mehr als 30 km/h innerorts zu viel zu einem Fahrverbot von einem Monat führen, gibt man in Italien seinen Ausweis bei über 41 km/h zu viel generell ab. Österreich hat gerade seine Raser-Strafen drastisch im Alleingang verschärft. Bisher bleiben aufgrund der unterschiedlichen Gesetze und Verfahrensprozesse in den EU-Ländern rund 40 Prozent aller grenzüberschreitenden Verkehrsverstösse in der EU ungeahndet.
Andere Länder, andere Sitten: Wer aus dem Ausland eine Busse erhält und sie nicht zahlt, muss teilweise mit mühsamen Konsequenzen rechnen.
Bei Nichtzahlung einer Busse aus unserem Nachbarland Italien fallen sehr hohe Mahngebühren an. Und gegen die Busse kann nur schriftlich und auf Italienisch Einspruch erhoben werden.
Bei Bussen von unseren Nachbarn Frankreich, Deutschland, Österreich und Liechtenstein ist Vollstreckungshilfe möglich – dank gegenseitiger Abkommen: Die Schweizer Behörden treiben französische oder deutsche Bussen ein und umgekehrt.
Andere Länder wie die Niederlande können uns Bussen zwar senden, sie aber nicht vollstrecken. Wer diese jedoch ignoriert, kann auf die Fahndungsliste kommen und spätestens bei der nächsten Einreise ins Ferienland Ärger bekommen.
Andere Länder, andere Sitten: Wer aus dem Ausland eine Busse erhält und sie nicht zahlt, muss teilweise mit mühsamen Konsequenzen rechnen.
Bei Nichtzahlung einer Busse aus unserem Nachbarland Italien fallen sehr hohe Mahngebühren an. Und gegen die Busse kann nur schriftlich und auf Italienisch Einspruch erhoben werden.
Bei Bussen von unseren Nachbarn Frankreich, Deutschland, Österreich und Liechtenstein ist Vollstreckungshilfe möglich – dank gegenseitiger Abkommen: Die Schweizer Behörden treiben französische oder deutsche Bussen ein und umgekehrt.
Andere Länder wie die Niederlande können uns Bussen zwar senden, sie aber nicht vollstrecken. Wer diese jedoch ignoriert, kann auf die Fahndungsliste kommen und spätestens bei der nächsten Einreise ins Ferienland Ärger bekommen.
Vereinheitlichung und Verschärfung
Zusätzlich soll es künftig auch verschärfte gemeinsame Regelungen für den Entzug der Fahrerlaubnis geben. Laut den neuen Bestimmungen wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h generell oder um 30 km/h in Wohngebieten dann der Fahrausweis entzogen. Das gilt auch für Fahren ohne Führerschein, Fahren unter Alkoholeinfluss oder Verkehrsunfälle mit Todesfolge.
Das Parlament der Europäischen Union hat den Entwurf im Februar bereits mit einer deutlichen Mehrheit verabschiedet. Einzelne EU-Parlamentarier forderten in diesem Zusammenhang bereits eine Ausweitung des Ausweisentzugs auf gefährliches Parkieren, heikle Überholvorgänge, Fahrerflucht oder das Überfahren einer durchgezogenen Linie auszudehnen. Aber: Noch hat das neue EU-Regelwerk nur eine erste Hürde genommen.
Regelung noch in weiter Ferne
Im komplexen Gesetzgebungsverfahren der EU werden Vorlagen in Schleifen so lange zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und den Räten der Mitgliedstaaten abgestimmt, bis es eine gemeinsame Vorlage gibt. Entscheidend sind dabei die Mitgliedsstaaten, die in oft langwierigen Verhandlungen abschliessend zustimmen müssen. Dabei werden oft sachlich unabhängige Themen gemeinsam verhandelt: Wer bei Thema A Zugeständnisse macht, dem kommt man bei Thema B entgegen.
Diese Verhandlungen sollen aber erst nach der Wahl des Europäischen Parlaments vom 6. bis 9. Juni beginnen. Und: Wenns dann endlich einen Kompromiss gibt, haben die Mitgliedsstaaten noch zwei Jahre Zeit, die EU-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Bis das EU-weite Fahrverbot gelten wird, dürfte noch einige Zeit vergehen.
Was heisst das für Schweizer?
Dennoch lohnt es sich, das Verfahren im Blick zu behalten. Denn auch Schweizerinnen und Schweizer könnten bei einer Verabschiedung der Regelung künftig betroffen sein. Schon heute gilt: Wenn eine ausländische Behörde ein ausgesprochenes Fahrverbot in einem EU-Land der Schweiz meldet, kann die hiesige Behörde prüfen, ob das Verkehrsdelikt auch bei uns zum Entzug führen würde, und kann dann den Ausweis kassieren. Die Dauer des Entzugs liegt dann im Ermessen der Behörde.
Aber wer in Deutschland ein Fahrverbot erhält, darf heute in Frankreich weiterhin fahren, solange er seinen Schweizer Führerausweis behalten darf. Das könnte künftig vorbei sein.