Das ist vermutlich jedem von uns schon passiert: Im Ausland falsch parkiert, und nun klemmt ein Bussenzettel unter dem Scheibenwischer. Oder der Bussenbescheid über zu schnelles Fahren in den Ferien kommt erst Wochen später, wenn man längst wieder zu Hause ist. Was tun? Pokern und hoffen, dass die Busse im Ausland vergessen geht – oder besser sofort zahlen? Können Polizisten aus dem Ausland uns überhaupt zwingen, die Busse zu zahlen?
Können sie! Der grösste Fehler wäre, die Busse nicht ernst zu nehmen. Niemals drauf spekulieren, dass die im Ausland kassierte Zahlungsaufforderung vergessen geht. Sie mit nach Hause zu nehmen und einfach liegenzulassen, könnte teuer werden. Mit einer offenen Busse kannst du unter Umständen im Ausland im Fahndungsregister landen, was eine Einreisesperre zur Folge haben kann. Laut dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) kann das Fahrzeug beim nächsten Aufenthalt im entsprechenden Land sogar beschlagnahmt werden, bis die Busse bezahlt ist. Und Vorsicht auch beim Parkieren auf öffentlichem Grund: Gemeinden beauftragen oft private Firmen, für sie dort fällige Parkbussen einzutreiben. Und das geht auch in der Schweiz. Wenn der Fall bei Nichtzahlung weitergezogen wird über ein Inkasso-Unternehmen, kann sich die Busse glatt vervielfachen.
Andere Länder, andere Sitten. Wer aus dem Ausland eine Busse erhält und sie nicht zahlt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
Italien. Sehr hohe Mahngebühren bei Nichtzahlung. Und gegen die Busse kann nur schriftlich auf Italienisch Einspruch erhoben werden.
Frankreich. Die Schweiz und Frankreich leisten sich aufgrund eines Abkommens gegenseitige Vollstreckungshilfe bei Verkehrsbussen. Schweizer Behörden treiben also französische Bussen ein und umgekehrt. Die nötigen Daten werden mittels des European Car and Driving License Information System (Eucaris) ausgetauscht, das alle Fahrzeughalter in Europa kennt.
Deutschland. Dank eines Abkommens werden Daten über das Fahrzeug und den Lenker auf Ersuchen zwischen Deutschland und der Schweiz ausgetauscht.
Österreich, Fürstentum Liechtenstein. Beide Staaten haben mit der Schweiz ein Abkommen über die Strassenverkehrsbussen abgeschlossen und verfolgen wechselseitig deren Eintreibung.
Niederlande. Wer niederländische Verkehrsbussen ignoriert, muss mit Mahngebühren und vor allem einem Eintrag in die niederländische Fahndungsliste rechnen. Bei der Ermittlung von Fahrzeughaltern aus dem jeweiligen Land arbeiten die Niederlande und die Schweiz eng zusammen.
Andere Länder, andere Sitten. Wer aus dem Ausland eine Busse erhält und sie nicht zahlt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
Italien. Sehr hohe Mahngebühren bei Nichtzahlung. Und gegen die Busse kann nur schriftlich auf Italienisch Einspruch erhoben werden.
Frankreich. Die Schweiz und Frankreich leisten sich aufgrund eines Abkommens gegenseitige Vollstreckungshilfe bei Verkehrsbussen. Schweizer Behörden treiben also französische Bussen ein und umgekehrt. Die nötigen Daten werden mittels des European Car and Driving License Information System (Eucaris) ausgetauscht, das alle Fahrzeughalter in Europa kennt.
Deutschland. Dank eines Abkommens werden Daten über das Fahrzeug und den Lenker auf Ersuchen zwischen Deutschland und der Schweiz ausgetauscht.
Österreich, Fürstentum Liechtenstein. Beide Staaten haben mit der Schweiz ein Abkommen über die Strassenverkehrsbussen abgeschlossen und verfolgen wechselseitig deren Eintreibung.
Niederlande. Wer niederländische Verkehrsbussen ignoriert, muss mit Mahngebühren und vor allem einem Eintrag in die niederländische Fahndungsliste rechnen. Bei der Ermittlung von Fahrzeughaltern aus dem jeweiligen Land arbeiten die Niederlande und die Schweiz eng zusammen.
Schnell zahlen, dann gibts Rabatt
Kleinere Bussen solltest du im Ausland definitiv schnell bezahlen. So gilt in Italien die Mindestbusse nur, wenn sie innerhalb von 60 Tagen beglichen wird. In Frankreich gibts Rabatt, wenn die Strafe innerhalb von 15 Tagen bezahlt wird. Die grössten Rabatte für Expresszahler gewähren Griechenland und Spanien. Dort gibts bis 50 Prozent Ermässigung.
Aber: Willkür solltest du nicht einfach hinnehmen. Wirst du für eine kleine Sünde mit einer überrissen anmutenden Busse konfrontiert, solltest du einen Einzahlungsschein verlangen und dir die Busse für weitere Abklärungen zum Beispiel mit deinem Rechtsschutz nach Hause schicken lassen. Sollte die Busse sich allerdings als gerechtfertigt herausstellen, könnte es einen happigen Aufschlag geben. Österreich etwa verlangt dann für die Strafverfügung bis zu dreimal mehr als vor Ort.