Auto-Ferien in Frankreich: Das musst du wissen
Rauchen und Flip-Flops sind verboten

Sommerzeit ist Ferienzeit – viele Schweizerinnen und Schweizer setzen dabei für die Reise ins Ausland aufs eigene Auto. Aber Vorsicht: In jedem Land gelten andere Verkehrsregeln und Reisebestimmungen. Blick klärt auf. Heute in unserer Reiseland-Serie: Frankreich.
Publiziert: 13.07.2024 um 06:00 Uhr
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Aktualisiert: 13.07.2024 um 06:22 Uhr
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Neben der Bretagne oder der Côte d'Azur ist die Mittelmeerinsel Korsika ein beliebtes französisches Ferienziel für Autofahrer.
Foto: imago stock&people
Martin A. Bartholdi

Fast jeder hat im Ferienstau schon auf den gelben Aufkleber «Corsica Ferries» eines Vordermanns gestarrt. Die französische Mittelmeerinsel Korsika zieht jedes Jahr Schweizer mit dem Auto an. Aber auch die Côte d'Azur, die wilde Bretagne oder die Surferwellen des Atlantik an der Westküste sind beliebte Ferienziele in Frankreich. Dieses Jahr lockt das Land zusätzlich mit den Olympischen Spielen vom 26. Juli bis zum 11. August. Hier sagen wir dir, was du in der Grande Nation beachten musst.

Was muss ich im Auto dabeihaben?

Die gute Nachricht zuerst: Der Alkoholtester muss nicht mehr an Bord sein. Am 22. Mai 2020 hat die französische Regierung diese Pflicht wieder abgeschafft. Der Einweg-Alkoholtest war seit 2012 Pflicht, ein Fehlen wurde aber seit 2013 nicht mehr gebüsst.

Wie immer im Ausland muss auch in Frankreich der CH-Kleber am Heck sein, sonst droht eine Busse. Dazu muss auch das Pannendreieck an Bord sein, und auch Ersatzglühbirnen empfehlen sich, ausser, das Auto verfügt über LED-, Xenon- oder Neon-Scheinwerfer.

Führe mindestens eine Warnweste mit, denn bei einem Unfall oder einer Panne ausserhalb von Ortschaften darfst du das Auto nur mit Warnweste verlassen. Aber Achtung: Auf Autobahnen sofort hinter die Leitplanke begeben und nicht lange herumlaufen. Ein Pannendreieck sollte ebenfalls an Bord sein.

Derzeit egal, aber schon mal für die Skiferien erwähnt: Unbedingt Winterreifen (Mindestprofil 3,5 mm) aufziehen und Schneeketten (Limit 50 km/h) mitnehmen. Beides wird in Frankreich je nach Witterung und Region mit Schildern vorgeschrieben. Wer sich nicht daran hält, muss eine Busse bezahlen und darf nicht weiterfahren.

Wie fahren Kinder mit?

Kinder bis zu einem Alter von 10 Jahren müssen im passenden Kindersitz sein. Weiter darf der Kindersitz erst auf dem Beifahrersitz (und nur entgegen der Fahrtrichtung bei deaktiviertem Beifahrerairbag) installiert werden, wenn auf den Rücksitzen schon Kinder sitzen, die jünger als zehn Jahre sind. Sitzt trotzdem ein Kind auf dem Beifahrersitz, kostet es mindestens 90 Franken Busse.

Wo liegt die Alkoholgrenze?

Die Alkoholgrenze liegt in Frankreich bei 0,5 Promille. Vorsicht, Neulenker: In den ersten drei Jahren als Autofahrer gilt die Grenze von 0,2 Promille Alkohol.

Ladestationen für E-Autos?

Die Ladeinfrastruktur ist in ganz Frankreich gut ausgebaut. Mit knapp 120'000 Ladesäulen fährt die Grande Nation auf Platz drei im Ladesäulen-Ranking. Vor allem Autobahnen und Metropolregionen wie Paris sind gut versorgt. Schwächer ausgebaut sind die Landesmitte und ländliche Regionen. Achtung: Für die meisten Ladestationen braucht es eine Karte oder App, um sie zu aktivieren.

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Wie schnell darf ich fahren?

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für Autos und Motorräder innerorts 50, auf Autostrassen 110 und auf der Autobahn 130 km/h. Ausserorts gelten zwei Tempolimits: Bei Gegenverkehr ohne Richtungstrennung (wie Leitplanken) gilt 80, bei getrennten Fahrbahnen 90 km/h. Bei Niederschlägen oder für Neulenker (Führerschein weniger als drei Jahre) gilt ausserorts grundsätzlich 80, auf Autostrassen 100 und auf Autobahnen 110 km/h. Dieselben Höchstgeschwindigkeiten gelten auch für Wohnmobile über 3,5 Tonnen.

Handy am Steuer?

Auf keinen Fall! Während der Fahrt darf das Handy nicht benutzt und auch nicht in der Hand gehalten werden. Sonst gibts eine Busse von rund 135 Franken. Wenn noch ein weiterer Verstoss dazu kommt, wie beispielsweise nicht zu blinken, wird der Führerausweis eingezogen. Telefonieren ist nur mit einer im Auto integrierten Freisprecheinrichtung erlaubt. Kopfhörer jeglicher Art sind verboten.

Kuriose Regelungen?

Die gibts auch in Frankreich. Trage immer festes Schuhwerk, wenn du am Steuer sitzt: Fahren mit losem Schuhwerk wie beispielsweise Flip-Flops ist verboten und wird mit 75 Franken gebüsst. Gleiches gilt übrigens auch, wenn man beim Fahren isst oder sich schminkt – auch am Rotlicht oder im Stau. Verboten ist, was Fahrer ablenken könnte. Dazu zählt sogar zu lautes Musikhören, wenn im Verkehr wichtige Umgebungsgeräusche nicht mehr wahrgenommen werden.

Raucher mit Kindern werden in Frankreich abstinent oder stoppen häufig mal. Denn im Auto gilt ein Rauchverbot, sobald minderjährige Kinder, sprich jünger als 18 Jahre, mit an Bord sind. Ansonsten droht eine Busse von 68 Franken.

Wer eine Busse sofort oder innerhalb einer Frist bezahlt, kommt günstiger davon. Dabei hängt der Rabatt und die Frist von der Ordnungswidrigkeit ab.

Richtig heikel werden die Franzosen, wenn man sich vor Blitzern warnen lässt. Navigationsgeräte mit solchen Funktionen sind ebenso verboten wie Apps auf dem Smartphone. Neben der Busse von bis 1500 Franken droht sofortiger Einzug des Geräts. Ist es fest installiert, wird das Auto beschlagnahmt!

Im Kreisel läuft es anders als bei uns. Wenn du geradeaus fährst, musst du nicht blinken. Wenn du links abbiegst, musst du schon vor dem Kreisel links blinken und dann beim Ausfahren rechts blinken. Übrigens hat im französischen Kreisverkehr grundsätzlich Vortritt, wer in den Kreisel einfährt – also rechts vor links statt links vor rechts wie bei uns. Nur, wenn dem nicht so ist, ist wie bei uns ein «Kein Vortritt» signalisiert.

Muss ich Maut zahlen?

Wie Italien oder Spanien kennt Frankreich streckenabhängige Autobahnmaut. Der Preis variiert je nach Strecke und Fahrzeug, aber durchschnittlich kosten 100 Autobahnkilometer mit dem Auto rund 7 Franken. Die Maut kannst du an den Zahlstellen bar oder mit Kreditkarte bezahlen. Es gibt auch die Möglichkeit eines Abos mit elektronischem Chip (Télépéage). Informationen dazu gibts im Internet unter autoroutes.fr.

Dazu gibts in einigen französischen Städten zwei Arten von Umweltzonen. Die «Verkehrseinschränkungs-Zonen» (ZFE) sind feste Umweltzonen, die ständig gelten und meist in Stadtzentren liegen. Beispiele: Paris, Grenoble, Strasbourg und Chambéry. Die «Luftschutzzonen» (ZPA) sind nicht dauerhaft und gelten nur, wenn Grenzwerte über mehrere Tage überschritten werden – meist im Sommer. Dann dürfen nur neuere Autos mit einer entsprechenden Vignette rein, etwa in Paris, Strasbourg, Toulouse oder Lyon zu finden. Die Vignette kann online unter certificat-air.gouv.fr für umgerechnet 4.70 Franken bestellt werden.

Wie läufts mit dem Camping?

Wildes Campen ist wie in der Schweiz grundsätzlich verboten. Selbst auf Privatgrundstücken darf nur mit Erlaubnis der örtlichen Behörden übernachtet werden. Wo Einheimische eine Übernachtung mit Erlaubnis bieten, finden Sie unter gamping.com. Viele Gemeinden bieten spezielle Übernachtungsplätze an. Wer ein Schild mit der Aufschrift «Camping reglementé, s’adresser à la mairie» sieht, kann sich auf dem örtlichen Rathaus melden und bekommt dann einen Platz zugewiesen.

Im Notfall

Bei reinem Sachschaden sollte man ein europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Bei Unfällen mit Verletzten ist die Polizei (die Krankenwagen und Abschleppdienst verständigen wird) unter 112 zu verständigen. Für medizinische Notfälle, für welche keine Ambulanz notwendig ist, kann SOS Médecins gerufen werden unter 0820 33 24 24.

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Getty Images (Probst/ullstein)

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