Auto-Ferien in Deutschland: Das musst du wissen
Auch ohne Tempolimit wird Rasen bestraft

Sommerzeit ist Ferienzeit – viele Schweizerinnen und Schweizer setzen dabei für die Reise ins Ausland aufs eigene Auto. Aber Vorsicht: In jedem Land gelten andere Verkehrsregeln und Reisebestimmungen. Blick klärt auf. Heute in unserer Reiseland-Serie: Deutschland.
Publiziert: 11.07.2024 um 16:15 Uhr
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Aktualisiert: 11.07.2024 um 16:17 Uhr
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Ferien in Deutschland, etwa an der Nord- und Ostsee, sind in den letzten Jahren unter Schweizer Reisenden im Trend.
Foto: imago images / BildFunkMV
Andreas Engel

Lange galt Deutschland als Urlaubsdestination als so sexy wie weisse Socken in Badelatschen. Doch seit Jahren boomen Ferien bei unserem nördlichen Nachbarn. Wir sagen dir, was du bei Autoferien im grossen Kanton beachten müssen.

Was muss ich im Auto dabeihaben?

In Deutschland dürfen das Pannendreieck und der CH-Kleber am Heck nicht fehlen. Warnwesten und die Erste-Hilfe-Ausrüstung sind hingegen nur für in Deutschland zugelassene oder kommerziell genutzte Fahrzeuge obligatorisch, in der Schweiz immatrikulierte Privatautos sind von der Regelung nicht betroffen.

Wie fahren Kinder mit?

Unter 12 Jahren und unter 1,50 Meter Grösse müssen Kids in einer sicheren Rückhaltevorrichtung sitzen, ob Kindersitz, Babyschale oder Sitzerhöhung. Wird das Kind auf dem Vordersitz befördert, muss der Beifahrerairbag deaktiviert sein. Allerdings dürfen Kinder unter drei Jahren gar nicht auf den Vordersitz.

Wo liegt die Alkoholgrenze?

Die Alkoholgrenze liegt in Deutschland bei 0,5 Promille. Vorsicht, Neulenker: Wer den Führerausweis weniger als zwei Jahre hat oder unter 21 Jahre alt ist, muss sich an die strengere Vorschrift für Berufschauffeure halten: 0,0 Promille!

Ladestationen für E-Autos?

An allen Raststätten entlang der Autobahnen steht mindestens eine Schnellladestation zur Verfügung. Infos dazu gibts unter goingelectric.de. An DC-Schnellladestationen mit mehr als 22 kW sind Kabel an der Ladesäule vorhanden. Mindestens ein CCS-Combo-Stecker ist jeweils verfügbar. Optional sind die Schnelllader mit Chademo- und Typ-2-Steckern ausgestattet.

Darf ich wirklich so schnell fahren, wie ich will?

Richtig ist: Deutsche Autobahnen haben kein generelles Tempolimit. Richtig ist aber auch: Die bundesweite Empfehlung «Richtgeschwindigkeit 130 km/h» ist nicht völlig folgenlos. Kommt es oberhalb dieser Geschwindigkeit zum Unfall, erhält man zwar keine Tempobusse. Aber selbst bei einem unverschuldeten Unfall können die Richter zur Mithaftung verdonnern. Als Faustregel gilt: Je höher das Tempo, desto höher die Beteiligung am Schaden. Dies entfällt nur dann, wenn der Crash auch bei Tempo 130 nicht vermeidbar gewesen wäre.

Und auch auf deutschen Autobahnen gelten streckenweise Limiten: Rund ein Drittel aller Abschnitte sind dauerhaft tempolimitiert, rund 10 bis 15 Prozent der Autobahnen sind zeitweise in der Geschwindigkeit beschränkt, etwa durch Baustellen, bei Regen oder Nebel. Das bedeutet: De facto herrscht auf 40 bis 45 Prozent aller deutschen Autobahnkilometer ein Tempolimit. Und wer zum Raser-Rennen hinfährt, sei gewarnt: Nicht nur wurden dagegen etwa auf der A81 mehr Tempolimits eingerichtet. Die Gesetzgebung gegen Raser-Rennen wurde extrem verschärft, und neu verurteilen Gerichte auch Alleinraser dafür.

Innerorts gilt für alle Verkehrsteilnehmer Tempo 50, ausserorts für Autos und Töffs 100 km/h, für Anhängergespanne und Wohnmobile 80 km/h. Auf der Autobahn dürfen die letztgenannten 100 km/h schnell fahren. Wer gegen die Tempolimits verstösst, muss mittlerweile auch in Deutschland mit teils hohen Bussen und schnellerem Ausweisentzug rechnen (Blick berichtete).

Handy am Steuer?

Handys dürfen nur bei abgeschaltetem Motor in den Händen gehalten werden, dafür genügt das Abschalten durch Start-Stopp-Automatik an Ampeln nicht. Wer mit dem Handy in der Hand oder am Ohr Auto fährt, zahlt je nach Verstoss zwischen 100 und 200 Euro. Ein Telefonat via Freisprecheinrichtung ist aber erlaubt, solange der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug behält und auf Strasse und Verkehr achten kann.

Weitere elektronische Geräte wie etwa Navis oder Tablets dürfen nur verwendet werden, wenn sie fest eingebaut sind, in einer Halterung stecken oder per Sprache bedienbar sind. Zur Bedienung ist nur ein kurzer Blick erlaubt.

Spezielle Regelungen?

Bereits über 70 Städte haben eine Feinstaub-Verordnung durchgesetzt. Die Folge auch für Schweizer Autofahrer: Bekannte Städte wie München, Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe, Berlin, Hannover oder Köln haben Umweltzonen, die nur noch mit einer Umweltplakette befahren werden. Diese Plakette gibts in drei Varianten, sie weist auf die Schadstoffemissionen des Fahrzeugs hin.

Für Autos mit Schweizer Kennzeichen können die Umweltplaketten bei den meisten Kontaktstellen des TCS oder per Mail an schadstoffplakette@tcs.ch bestellt werden. Benötigt wird der Fahrzeugausweis. Der Betrag muss im Voraus entrichtet werden (TCS-Mitglieder 24 Fr., Nichtmitglieder 28 Fr.). Dem Besteller wird die Plakette anschliessend innert rund zehn Arbeitstagen per Post zugestellt. Weitere Infos zu den Umweltplaketten gibts unter diesem Link.

An einigen Ampeln kann bei Rot rechts abgebogen werden, wenn dort ein entsprechendes Schild – grüner Pfeil auf schwarzem Grund – ist. Fussgänger und andere Fahrzeuge dürfen dabei weder behindert noch gefährdet werden.

Mautgebühren?

Seit längerem werden in Deutschland Diskussionen über die Einführung einer Strassenmaut geführt. Passiert ist bisher aber nichts, und so können Autofahrer deutsche Strassen noch immer landesweit kostenfrei befahren.

Wie läufts mit dem Camping?

Wildes Campen ist wie in der Schweiz grundsätzlich verboten. Eine einheitliche Regelung gibts jedoch nicht, jedes Bundesland regelt die Bestimmungen für sich. Mit Erlaubnis des Grundbesitzers darf auf privatem Gelände aber campiert werden. Ausserdem ist das einmalige Übernachten im Wohnmobil zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erlaubt. Ansonsten gibts in Deutschland zahlreiche Stellplätze für Wohnmobile, eine Übersicht gibts unter stellplatz.info.

Im Notfall

Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Zwingend muss die Polizei nur bei Unfällen mit Verletzten gerufen werden. Notrufnummern: Polizei 110 oder Rettungsdienst und Feuerwehr unter 112 alarmieren.

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