1. Park-Kalender
Wer in Griechenland am Strassenrand parkieren will, muss den Kalender im Kopf haben – danach richtet sich nämlich das Parkverbot! Hat das Halteverbot einen senkrechten Strich, gilt das Verbot nur in ungeraden Monaten (Januar, März, Mai, Juli, September, November). Bei Schildern mit zwei Strichen dürfen Sie in geraden Monaten (Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember) nicht parkieren. Übrigens: In Griechenland ist auch das Rauchen im Auto verboten, wenn Kinder unter zwölf Jahren mitfahren. Wer dagegen verstösst, bezahlt eine Busse von bis zu 1500 Franken.
2. Linien-Mikado
Noch komplexer ist das Parkieren am Strassenrand in Grossbritannien. Unterschiedliche Linien am Strassenrand stehen für unterschiedlich strenge Parkverbote. Eine gelbe Linie zeigt ein Parkverbot an, wobei kurzzeitiges Halten erlaubt ist. Eine einzelne rote Linie verbietet das Parkieren von 7 bis 19 Uhr. Ein absolutes und durchgehendes Parkverbot ist an zwei roten Linien zu erkennen. Und als wäre das noch nicht kompliziert genug, hat eine doppelte unterbrochene Linie gar nichts mit Parkieren zu tun, sondern fordert dazu auf, langsam auf die Kreuzung zuzufahren.
3. Nachteulen
Wenn nachts das Bett ruft, kann der Gasfuss schon mal etwas schwerer werden. In Italien sollte man sich aber zurückhalten. Denn bei Tempoverstössen zwischen 22 und 7 Uhr sind die Geldbussen um ein Drittel höher als tagsüber. Auch bei Alkohol am Steuer gelten im Süden strenge Gesetze. Ab einem Blutalkoholwert von 1,5 Promille kann die Polizei das Auto beschlagnahmen und zwangsversteigern – allerdings nur, wenn der Fahrer auch der Besitzer ist.
4. Schwedische Gardinen
Strenge Strafen für Temposünder kennen wir auch bei uns in der Schweiz. Die Tatsache, dass Rasern eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr droht, sorgt aber sogar im Ausland immer wieder für Erstaunen. In den Knast geht, wer in der Tempo-30-Zone mit 70 km/h erwischt wird oder auf der Autobahn mit 200 statt 120 km/h fährt.
5. Alkoholverbot für den Beifahrer
Alkohol in der Öffentlichkeit ist ein absolutes No-Go bei den Amerikanern. Das gilt auch im Auto: Das «Open-Container-Law» verbietet nicht nur das sichtbare Tragen von offenen Alkoholflaschen auf Trottoirs oder in Parks, sondern auch in Autos. Nur im Kofferraum sind geöffnete Flaschen zugelassen, aber dort nützen sie ja herzlich wenig. Das sorgt immerhin für Solidarität, denn damit müssen auch der Beifahrer und die Passagiere auf dem Rücksitz wie der Fahrer bis zur nächsten Bar warten mit dem Feierabendbier.
6. Schnell sein erwünscht
Ferien kennen viele Fallen für ein Knöllchen: Das Navi während der Fahrt neu programmieren, wegen der schönen Aussicht das Tempo übersehen oder während der Stadtbesichtigung die Parkzeit vergessen. In Spanien lohnt es sich dann plötzlich, schnell zu sein. Denn wer seine Busse innerhalb von 15 Tagen bezahlt, bekommt einen Rabatt von 50 Prozent.
7. Schwindel-Gefahr
Verkehrte Welt bei den Franzosen. In einem Kreisel («rond-point») hat jenes Auto Vortritt, das in den Kreisel fährt, und nicht jenes, das sich schon im Kreisel befindet! Bei uns ist es genau umgekehrt. Berühmtestes Beispiel für diese Art Kreisel ist derjenige um den Arc de Triomphe in Paris mit sieben Spuren. Aber auch in Frankreich gibts «normale» Kreisel mit hiesigen Verkehrsregeln, diese heissen aber «giratoires». Übrigens: In Tabakläden lassen sich Bussgeldmarken kaufen! Mit denen können Sie Bussen sofort bezahlen, womit im Ernstfall zwischen 13 und 45 Franken Ersparnis drinliegen.
8. Frische Luft
Die amerikanische Ferieninsel Hawaii lädt natürlich zu einer Rundfahrt im Cabrio ein. Dabei erlaubt das Gesetz sogar ein ganze besondere Art des Frischluftvergnügens: Sind bei einem Pick-up alle Plätze besetzt, dürfen Personen auch auf der Ladefläche mitfahren, wenn sie auf den Seiten geschlossen ist. Die Passagiere müssen allerdings mindestens zwölf Jahre alt sein.
9. Was liegt denn da?
Bevor Sie in Dänemark losfahren dürfen, müssen Sie einmal auf die Knie. Allerdings nicht, um der Königin zu huldigen, sondern um sich zu vergewissern, dass niemand unter dem Auto liegt. Erst danach dürfen Sie losfahren – und das bitte nüchtern. Wer mit einem Blutalkoholwert von mehr 0,5 Promille erwischt wird, muss tief in die Tasche greifen. Für die Höhe der Busse wird ihr monatliches Nettoeinkommen mit dem Promillewert multipliziert. Bei über zwei Promille wird zudem Ihr Auto beschlagnahmt und zwangsversteigert.