Seit über zehn Jahren gibts in der Schweiz das Programm Via Secura, mit dem unsere Strassen sicherer werden sollen. Dessen Massnahmen richten sich vor allem gegen Raser. Je nach Vergehen sind Strafen von der Beschlagnahmung des Raser-Autos bis zum Freiheitsentzug für bis zu vier Jahre möglich.
Seit 1. März greift auch Österreich durch: Seitdem gilt die höchste Stufe eines neuen Massnahmenpakets gegen Raserdelikte – und zwar auch für ausländische Lenker! Wer innerorts 60 oder ausserorts 70 km/h zu schnell fährt und erwischt wird, muss den Führerausweis sofort abgeben. Zudem wird das Fahrzeug beschlagnahmt.
Raserautos werden versteigert
Innerhalb von zwei Wochen entscheidet die jeweilige Bezirksverwaltung, ob das Fahrzeug zurückgegeben wird, oder es – wie es im österreichischen Behördenjargon heisst – «verfällt», also dauerhaft beschlagnahmt und versteigert wird. Sollte das Auto geliehen oder ein Mietwagen sein, wird es nicht versteigert, aber in den Fahrzeugpapieren ein unbegrenztes Lenkverbot des erwischten Rasers eingetragen.
Abhängig ist die Entscheidung von der Schwere des Verstosses: Unterhalb einer Übertretung von 79 innerorts oder 89 km/h ausserorts müssen nur Wiederholungstäter ihr Auto dauerhaft abgeben. Wer innerorts 80 oder ausserorts 90 km/h zu schnell war, ist sein Auto aber definitiv los. Eine zusätzliche Geldstrafe wird immer fällig. Der Erlös der Versteigerung des Fahrzeugs geht zu 70 Prozent an den österreichischen Verkehrssicherheits-Fonds, der Rest an die Gemeinde, auf deren Gebiet der Raser erwischt wurde.
Es darf geschätzt werden
Je nach Strassenart gelten in Österreich Höchstgeschwindigkeiten von 130 km/h (Autobahn), 100 km/h (Landstrasse) oder 50 km/h (innerorts). In vielen Ortschaften gelten oft im Ortsgebiet generell noch tiefere Limite; nur die Hauptverkehrsstrassen sind dann für 50 km/h zugelassen. Wichtig: Auf manchen Autobahnen gilt ein sogenanntes und auch ausgewiesenes Umwelt-Tempolimit von 100 km/h statt der sonst erlaubten 130 km/h. Davon sind nur reine Elektroautos ausgenommen, die auch in solchen Zonen Tempo 130 ausreizen dürfen.
Ebenfalls gut zu wissen: In Österreich dürfen Polizistinnen Geschwindigkeitsübertretungen auch schätzen und dann eine Busse aussprechen. Dazu muss der Raser aber mindestens über eine Strecke von 100 Metern beobachtet werden. Eine Schätzung ist ausserdem nur bis zu einer Überschreitung von 30 km/h zulässig – also in einem Überschreitungsbereich unterhalb der neu geltenden Massnahmen.
Unterschiedliche Abzüge
Ausserdem: Wie bei uns wird in Österreich vor der Bemessung der Busse eine Messtoleranz vom gemessenen Geschwindigkeitswert abgezogen. Diese Toleranz unterscheidet sich aber bei unseren Nachbarn je nach Messmethode. Bei Radarmessung werden fünf Prozent des gemessenen Wertes abgezogen. Bei Lasergeräten werden innerorts 3 km/h und ausserorts und auf Autobahnen drei Prozent weniger berechnet.
Wird per Video gemessen, zieht die Polizei innerorts 10 km/h und sonst zehn Prozent ab. Folgt ein Polizeifahrzeug einer Raserin und wird dabei per Tacho gemessen, werden 15 Prozent abgezogen. Bei einer Abschnittsmessung gilt eine Toleranz von drei Prozent. Dabei wird die Zeit gemessen, die ein Auto für eine bekannte Strecke benötigt hat und daraus das Tempo des Fahrzeugs berechnet.
Schon seit 2021 gelten in Österreich deutlich höhere Bussen für Geschwindigkeitsübertretungen. Damals wurden die Summen verdoppelt – auf maximal bis zu 5000 Euro.