Grosse Debatte unter den Autofahrenden: Ist überfahren einer durchgezogenen Linie beim Überholen verboten? Oder darf man, wenn der Überholte ein besonders langsam fährt? An der Frage, ob man ein Traktorgespann auf der Landstrasse überholen darf, wenn die Mittellinie durchgezogen ist, entzünden sich hitzige Diskussionen.
Was stimmt nun? Bedeutet die durchgezogene Linie Überholverbot? Oder darf man sie manchmal doch überfahren? Hier kommen die Regeln rund um die durchgezogene Sicherheitslinie.
Ausgezogene Linien: nie überfahren
Grundsätzlich gilt: Eine durchgezogene Sicherheitslinie darf niemals überfahren werden – auch nicht, um einen langsam fahrenden Traktor oder ein Velo zu überholen. Ausnahme: Überfahren werden darf die Linie – aber mit der gebotenen Vorsicht – bei unbeweglichen Hindernissen. Dazu gehören Pannenautos, Baustellen oder Unfallstellen, an denen man gefahrlos vorbeifahren kann. Aber: Kurz haltende Busse oder ein langsamer Müllwagen bei der Arbeit gelten nicht als unbeweglich und dürfen dann nicht über die Sicherheitslinie hinweg überholt werden.
Auf der Autobahn gilt: Die weisse Linie zum Standstreifen darf in Notfällen gequert werden, um zum Standstreifen zu fahren. Notfalls kann sie auch als Verlängerung des Beschleunigungsstreifens genutzt werden, wenn es keine Einschermöglichkeit gibt. Aber auch hier sind ununterbrochene weisse Linien generell tabu – wer zu früh oder zu spät in die Ausfahrt fährt und dabei die Linie quert, kann verzeigt werden.
Bedeutet die Sicherheitslinie Überholverbot?
Nein! Bitte nicht ausgezogene Sicherheitslinie und Überholverbot verwechseln. Man darf trotz ausgezogener Linie weiterhin überholen – solange man die Linie nicht überfährt und dabei genug Abstand zum Überholten hält. Definiert ist im Gesetz lediglich der seitliche Abstand zu Raupenfahrzeugen – mindestens ein Meter. Besonders Velofahrende bitte nie zu dicht überholen.
Mehr Verkehrsregeln
Überholverbot kennt Ausnahmen
Bei einem signalisierten Überholverbot dagegen darf man unabhängig von Markierungen auf der Strasse keine mehrspurigen Fahrzeuge überholen: Velos ja, Autos nein. Auch hier gibt es eine Ausnahme: Fahrzeuge, die maximal 30 km/h fahren können, dürfen trotz signalisiertem Überholverbot passiert werden. Eine Sicherheitslinie darf auch in diesem Falle nicht überfahren werden. Und: Das gilt nicht bei einem Traktor mit 40-km/h-Schild.
Die doppelte Sicherheitslinie wird zur Verdeutlichung von besonders gefährlichen Stellen angebracht. Befahren ist ebenso verboten wie bei der einfachen Sicherheitslinie.
Überfahren oder Berühren?
Nicht nur das Über-, schon das Befahren – also Berühren – der ausgezogenen Linie ist tabu. Analog zu weissen Linien gilt bei gelben Linien (sie reservieren beispielsweise für Velos, Fussgänger oder Busse gedachte Verkehrsflächen) und orangen Baustellen-Linien: Ausser bei Parkfeldmarkierungen sind durchgezogene Linien fürs Auto ebenso tabu wie schraffierte Sperrflächen. Unterbrochene Linien darf man dagegen überfahren.