Gruss, Warnung, Fussball-Jubel: Wann darf man die Autohupe nutzen?
Das musst du zur Hupe wissen

Warnhupe, Grüsshupe, Jubelhupe, Schimpfhupe – aber wann darf man eigentlich hupen? Dann, wenn es kaum wer erwartet – etwa, um ein Überholmanöver anzukündigen. Wir erklären, wann und wie die Autohupe richtig zu nutzen ist.
Publiziert: 30.05.2024 um 06:00 Uhr
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Aktualisiert: 30.05.2024 um 06:38 Uhr
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Hupen ist nur zur Warnung und Gefahrenabwehr gedacht, nicht als Gruss oder zum Schimpfen.
Foto: Timothy Pfannkuchen
Timothy Pfannkuchen

Bereits mit den Regeln zu Blinker und Warnblinker und dem korrekten Gebrauch der übrigen Autobeleuchtung scheinen sich viele Autofahrer schwer zu tun. Wie steht es jedoch um die akustische Hupe? Auf den Punkt gebracht: Meistens hupen wir, wenns verboten ist. Dafür selten, wenns erlaubt ist und vor allem viel zu selten, wenns wichtig wäre. Hier kommen die Schweizer Hup-Regeln:

Nur zur Warnung

Genau wie die Lichthupe ist die Hupe nur zur Warnung und Gefahrenvermeidung gedacht. In der Verordnung explizit erwähnt sind zwei Fälle: Zu hupen ist, wenn «Kinder im Bereich der Strasse nicht auf den Verkehr achten» sowie à la Postauto «vor unübersichtlichen, engen Kurven ausserorts».

Die Hupe ist aber sparsam einzusetzen: Man hat so zu fahren, dass man sie nicht einsetzen muss. Also nur, wenns echt nötig ist – und nur tagsüber: Von Einbruch bis Ende der Dunkelheit ist die Hupe nur notfalls erlaubt und die Lichthupe dran. Unnötiges Hupen kostet 40 Franken, je nach Umständen wirds teurer.

Ich will überholen!

Zwar wurde der Passus in der Verkehrsregelverordnung geändert, laut dem man vor dem Überholen hupt. Aber: Erfordert es die Sicherheit, darf man. Das heisst: Wie die Lichthupe darf die Hupe eingesetzt werden, um Überholen anzukündigen – woraufhin der Vorausfahrende es zu erleichtern hat. Noch in den 1970er-Jahren normal, gilt es heute als aufdringlich und wird mit – streng verbotener – Schikanebremsung oder Gesten beantwortet. Schade eigentlich.

Wichtig ist aber: Ein einzelnes Hup-Signal muss wirklich reichen, höchstens nach einer längeren Wartezeit ein weiteres Signal. Wer aber Amok hupt, Lichtgewitter veranstaltet und dazu noch dicht auffährt (wie dieser Autofahrer im Leservideo), gefährdet – und das kostet den Ausweis.

Nicht zum Jubeln

Nicht erlaubt ist die Hupe als Gruss an Bekannte. Und an sich auch nicht im Hochzeits- oder Fussballspiel-Autokorso – aber hier wirds meist geduldet, falls man Augen- oder vielmehr Ohrenmass beweist: Ist der Sieg der Mannschaft fast eine Stunde her, dann hat sichs gerade nachts irgendwann bitte auch mal ausgehupt.

Schimpfen verboten

So wenig wie die Lichthupe ist die Hupe als Schimpf-, Droh- und Racheinstrument erlaubt. Beispiel: Den zu knapp reindrängenden Spurwechsler darfst du mit der Hupe warnen – Blinken schafft kein Recht auf Lücke! Ihn danach mit der Hupe ausschimpfen, ist aber verboten.

Die Bergpoststrasse

Erwähnt sei zum Thema Hupen noch jenes blaue Schild mit gelbem Horn, das die Bergpoststrasse kennzeichnet – und erstaunlich vielen unbekannt zu sein scheint. Hier hupt das Postauto warnend «Dü-da-do!» und hat Vorrang: Die Anweisungen des Chauffeurs sind zu beachten – Musik aus, eventuell Fenster auf. Und wirds auf Bergstrassen eng, darfst du auch selbst vorwarnend hupen.

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