Standlicht-Fahrer
9 Tipps gegen die Dunkelheit

Nebel-Blender, Fernlicht-Versager und Standlicht-Piloten nerven nicht nur, wenn die Tage dunkler werden. Alle Regeln – und darf man lichthupen vor dem Überholen? Der Ratgeber zum Autolicht.
Publiziert: 28.09.2022 um 06:00 Uhr
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Aktualisiert: 30.10.2024 um 17:18 Uhr
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Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht – und dazu noch Nebelscheinwerfer, Kurvenlicht oder Matrixlicht: All das gibts in modernen Autos. Aber wann sollte man welches nutzen?

Auf einen Blick

  • Regeln für Abblend-, Fern- und Nebellicht im Strassenverkehr
  • Licht-Einschaltautomatik bei Nebel und Regen oft unzuverlässig
  • Ohne Licht im Tunnel kostet bis zu 200 Franken
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
Timothy Pfannkuchen

Tagsüber nerven uns Dunkelmänner, Standlichtfahrer und Nebelblender, nachts Fernlichtversager: Unser Ratgeber verrät, wann was leuchten darf. Übrigens: Alle Regeln rund ums Blinken und Warnblinken gibts hier im Blink-Ratgeber.

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Tagfahr- und Abblendlicht

Tagsüber ist seit 2014 mit Abblend- oder Tagfahrlicht zu fahren. Tagfahrlichter sind seit 2012 an neu auf den Markt gekommenen Modellen Pflicht, an älteren Autos oft nachgerüstet. Seltener sind gedimmte Abblend- als Tagfahrlichter.

Nachts, in der Dämmerung, im Tunnel und bei eingeschränkter Sicht am Tag (z.B. Regen) muss aber stets das Abblend- statt Tagfahrlicht genutzt werden – auch damit die Rücklichter an sind. An einzelnen Modellen (z.B. von Mazda, Renault oder Seat) sind sie das mit Tagfahrlicht – aus Designgründen. Das entbindet aber nicht von der Pflicht, bei schlechter Sicht auf Abblendlicht zu wechseln. Aber wieso leuchtet Tagfahrlicht meistens ohne Rücklicht? Weil es eben nur tagsüber bei guter Sicht die Erkennbarkeit verbessern, Strom (also Sprit) sparen soll und tagsüber die Bremslichter schlechter erkennbar wären.

Übrigens: Ohne Licht kostets 40, im Tunnel und nachts auf beleuchteten Strassen 60, auf ganz dunklen Strassen ebenso wie bei schlechter Sicht schnell über 200 Franken. Oldtimer vor 1970 sind am Tag von der Lichtpflicht ausgenommen – sicherer ists jedoch zwischen den Autos mit Licht, ebenfalls einzuschalten.

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Licht-Einschaltautomatik

Autos mit Licht-Einschaltautomatik erkennen leichten Niederschlag oder Nebel tagsüber kaum. Dann muss manuell auf Abblendlicht gewechselt werden. Bitte darauf achten, dass nicht versehentlich Fernlicht an ist. Manche Autos haben die aktivierbare Regen-Funktion «bei Scheibenwischer an Abblendlicht an».

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Standlicht

Das Standlicht muss man manuell aktivieren. Umso verblüffender, wie oft mans an fahrenden Autos sieht. Standlicht ist aber nur am stehenden Auto erlaubt (Pflicht ist es nachts an Ausserorts-Strassen; alternativ einseitiges Parklicht). Denn Standlichter sind zu schwach und verbessern die Erkennbarkeit aus der Ferne kaum bis überhaupt nicht. Es drohen 40 Franken Busse (und im Extremfall nach Unfall gar Teilschuld).

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Nebelscheinwerfer

So wenig wie Standlicht sind Nebellampen als Licht-am-Tag-Ersatz zulässig. Die «Breitstrahler» stammen aus Zeiten, als Abblendlicht düster war. Moderne Hauptscheinwerfer machen sie überflüssig, heute sind sie Stylingelemente und üble Blendgranaten, weil es vermeintlich «cool» aussieht. Busse: 40 Franken.

Zulässig sind Nebelscheinwerfer mit Stand- oder Abblendlicht bei behinderter Sicht (Nebel, Schneetreiben, Regen; Faustregel: ab unter 200 Meter = vier Leitpfosten-Abstände) oder als (einseitig beim Lenken selbst zuschaltendes) Abbiegelicht.

Tagsüber ist Nebellicht quasi nutzlos. Und die alte Regel, nach der man es nachts auf kurvigen Strecken trotz klarer Sicht verwenden darf, gibts nicht mehr.

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Nebelrücklicht

Die Nebelschlussleuchte (seltener zwei) ist ein wichtiges Sicherheits-Feature. Aber in gefühlt neun von zehn Fällen wird sie zu früh genutzt, was 40 Franken Busse kosten kann, sie aber vor allem zum übelsten aller Blendwerke macht.

An sein darf sie bei eingeschränkter Sicht (Faustregel: unter 200 Meter, also vier Leitpfosten weit) durch Nebel, Schnee oder Regen. Tipp: Lieber nur bei deutlich weniger Sichtweite, etwa bei unter 50 Meter (ein Leitpfosten weit).

Die grelle Nebelschlussleuchte gerade bei Regen nur gezielt einsetzen – und ausschalten, sobald die Sicht bessert oder wenn man andere Fahrzeuge direkt hinter sich hat (z.B. Kolonne). Tipp: Ein Blick in den Rückspiegel zeigt anhand Autos im Gegenverkehr, wie weit man die normalen Rücklichter noch sieht.

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Fernlicht

Das Fernlicht soll ausserorts (innerorts bitte nur ohne Strassenbeleuchtung) für Weitsicht sorgen. Bei Gegen- und Querverkehr sowie vorausfahrenden Autos ausschalten – unabhängig von der Entfernung.

Bei Gegenverkehr nicht schon aktivieren, wenn man einander gerade erst erreicht: Beim Umschalten entsteht ein greller, störender Lichtblitz. Auch «Strafblenden» ist unzulässig: Mit Lichthupe darf man Gegenverkehr aufs (fahrlässig) blendende Fernlicht hinweisen, aber nicht danach aus Rache selbst (vorsätzlich) schon zu früh wieder aufblenden – bitte tolerant sein.

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Fernlicht-Automatik

Die Fernlicht-Automatik neuerer Autos ist mal gut, mal unbrauchbar – und zu viele Fahrer verlassen sich komplett darauf. Träge Systeme blenden zu spät ab oder foltern auf der Autobahn Camion-Fahrer: Deren Scheinwerfer sitzen für die Sensoren oft zu tief, die Fahrer aber hoch mitten im grellen Fernlicht.

Mit Fernlicht-Automatik also zum Eingriff parat bleiben. Schlecht funktionierende Automatik übers Bordsystem oder per manuellem Wechsel auf Abblendlicht deaktivieren.

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Matrix-LED-Licht

Meist perfekt funktionieren teure Matrix-LED-Lichter (z.B. Opel Corsa 1090 oder Mercedes A-Klasse 1681 Franken): Hier «schneidet» die Elektronik andere Autos aus dem Fernlicht aus. Aber im Zweifel muss der Fahrer eingreifen: Nicht alle Systeme sind sensibel genug, etwa bei weit Vorausfahrenden.

Dazulernen müssen auch die anderen: Matrix-Nutzer kassieren Lichthupen, obwohl ihr Licht rechtzeitig abgeblendet hat – weil Entgegenkommende den Lichtkegel herannahen sehen und glauben, man blende nicht rechtzeitig ab.

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Und die Lichthupe?

Die Lichthupe ist zur Warnung und Vermeidung von Gefahren da. Etwa, um im Dunkeln einen lichtlosen Fahrer zu ermahnen oder um vor Gefahren (nicht vor Radarkontrollen!) zu warnen. Als höfliche Geste («Darfst rein!», etc.) oder auch Zeichensprache unter Lastwagen-Fahrern ist sie toleriert. Unzulässig ist Lichthupe als nachträgliche «Strafe»: Rache hat im Verkehr nichts zu suchen.

Darf man lichthupen, um etwa auf der Autobahn einen Linksfahrer nach rechts zu bitten? Ja! Aber Achtung: Eine (!) Lichthupe als «Ich-möchte-überholen!»-Ankündigung aus genug Abstand und nur nach längerer Zeit eine weitere sind erlaubt. Aber die Grenze zur Nötigung ist dünn: Lichthupen-Gewitter, gar mit zu dichtem Auffahren oder ehe der andere Platz schaffen kann, wird bestraft.

So blinkt man richtig
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Verhalten im Verkehr:So blinkt man richtig
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