Dieses Video regt auf: Kilometerweit folgt ein BMW hupend und drängelnd einem VW auf der linken Spur, der keine Anstalten macht, auf die rechte Spur zu wechseln. Solche Situationen gehören zum Alltag auf Schweizer Autobahnen. Aber: Welcher Fahrer verhält sich hier falsch und gehört gebüsst?
BLICK fragt Willi Wismer, Präsident des Zürcher Fahrlehrer-Verbandes: «Ich bin weder Rechtsanwalt, noch ein Richter oder Polizist», sagt Wismer. «Und leider ist das Video nicht wirklich scharf.» Das mache die Einschätzung schwierig. Aber beim VW-Fahrer ist für ihn die Sachlage recht klar: «Das ist ganz offensichtlich ein notorischer Linksfahrer.» Der könne gebüsst werden – schliesslich gilt auf Schweizer Autobahnen das Rechtsfahrgebot.
Was droht dem Drängler?
Schwieriger schätzt Wismer die Lage beim BMW ein: «Ganz offensichtlich liegen hier ein Drängeln und eine Nötigung vor.» Beides hätte eine Verzeigung zur Folge, mit allerdings schwer einschätzbarem Ausgang. «Aber ich würde von einem Ausweisentzug und einer sehr hohen Geldstrafe ausgehen», ist sich Wismer sicher.
Völlig anders wäre die Sachlage aber für den VW-Fahrer, wenn die beiden Spuren unterschiedlich ausgeschilderte Fahrziele hätten und er sich lediglich entsprechend eingeordnet hätte, sagt Wismer.
Darf man Hupen oder Lichthupen?
Eines sei aber definitiv klar: «Das eine Fehlverhalten im Strassenverkehr rechtfertigt unter keinen Umständen ein anderes Fehlverhalten!» Gäbe es denn eine legale Möglichkeit, den VW-Fahrer auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen? Darf man kurz hupen oder mit der Lichthupe signalisieren?
«Kurz erachte ich das als vertretbar; es kann ja sein, dass der VW-Fahrer in Gedanken versunken ist», sagt Wismer. «Aber das nahe Aufschliessen und andauernde Hupen ist nicht zulässig und führt ja ganz offensichtlich auch nicht zum Ziel. Dass sich der BMW-Fahrer aber nervt, verstehe ich.»