Velo-Ratgeber
Müssen immer beide Hände am Lenker sein?

Pro Velo ist der nationale Dachverband für die Interessen der Velofahrenden in der Schweiz. Für Blick beantwortet Pro Velo regelmässig Leserfragen rund ums Thema Velofahren.
Publiziert: 03.06.2023 um 06:04 Uhr
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Aktualisiert: 03.06.2023 um 16:10 Uhr
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Das Schweizer Gesetz besagt, dass Velofahrerinnen und Velofahrer die Lenkvorrichtung nicht loslassen dürfen.
Foto: Keystone
Pro-Velo-ExpertInnen-Team

Während des Autofahrens müssen immer beide Hände am Steuer sein. Gilt das auch auf dem Velo? Oder darf ich in einer Hand auch eine Einkaufstasche tragen oder bei Regen den Schirm halten?
P. Adilji, Regensdorf ZH

Velofahrerinnen und Velofahrer dürfen die Lenkvorrichtung nicht loslassen – so steht es im Gesetz. Gemeint ist damit das vollständige Loslassen des Lenkers, also das freihändige Fahren. Es ist somit verboten und kann mit 20 Franken gebüsst werden. Den Lenker einhändig loszulassen ist selbstverständlich nötig, um vor dem Abbiegen oder Einspuren Handzeichen zu geben.

Wenn ich aber gleichzeitig bereits eine Tasche oder einen Schirm in der Hand trage, ist die Zeichengebung nicht möglich. Darum dürfen laut Gesetz «Motorradfahrer und Radfahrer (...) keine Gegenstände mitführen, welche die Zeichengebung verunmöglichen oder andere Strassenbenützer gefährden». Auch dies kann mit 20 Franken gebüsst werden.

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Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.

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Weder behindern noch gefährden

Letztlich geht es aber nicht nur um die Zeichengebung. Wer nur eine Hand am Lenker hat, kann auch weniger gut steuern und bremsen. Dadurch könnte man mit der gesetzlichen Grundregel in Konflikt kommen, die verlangt, dass sich «jedermann (...) im Verkehr so verhalten muss, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet». Deshalb plädieren wir von Pro Velo dafür, Gegenstände auf dem Gepäckträger oder im Anhänger zu transportieren.


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