Auf einen Blick
Traktoren, Ladewagen und riesige Erntemaschinen haben von Mai bis in den Oktober Hochsaison. Getreide und Mais werden geerntet, Heu wird in die Scheunen gekarrt. Bis spät in die Nacht sind Schweizer Landwirte oftmals unterwegs – oft nur mit Tempo 30, bergauf oder bei schwerer Beladung noch langsamer.
Hier gibts noch mehr Verkehrsregeln
Manchem Autofahrer schwillt der Kamm: Gehts nicht ein bisschen schneller? Und kann der nicht mal Platz machen? Laut Artikel 26 Strassenverkehrsgesetz SVG muss jedes Motorfahrzeug so unterwegs sein, dass andere nicht behindert oder gefährdet werden.
Zudem müssen «schwere Motorfahrzeuge», die mit geringem Tempo unterwegs sind, laut Artikel 10 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) anderen ausserorts das Überholen angemessen erleichtern (hier die 7 grössten Fehler beim Überholen). Heisst: Ganz rechts fahren und nötigenfalls, wenn Platz ist, rechts anhalten, um die Kolonne hinter sich vorbeizulassen.
Lieber überholen statt hinterherkriechen?
Auf schmalen Landstrassen liegt beides aber sehr oft nicht drin. Mancher Autofahrer verliert dann die Geduld, reagiert sich mit Hupen ab oder überholt – auch bei einer durchgezogenen Sicherheitslinie zwischen den Fahrbahnen. Aber ist das erlaubt? Die Gesetzgebung ist in diesem Punkt klar geregelt:
- Sicherheitslinien dürfen weder befahren noch überfahren werden. Es gibt keine Ausnahmen!
- Selbst zum Überholen eines sehr langsamen Verkehrsteilnehmers darf die Sicherheitslinie nicht überfahren werden. Die Art des langsamen Fahrzeugs und dessen Tempo sind nicht massgebend.
- Wer eine Sicherheitslinie missachtet, ruft eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer hervor oder nimmt sie zumindest in Kauf. Das gilt als mittelschwere Verletzung der Verkehrsregeln und wird mit einem Entzug des Führerausweises für mindestens einen Monat belegt.
- Solche Vergehen werden zusätzlich gebüsst. Die Kosten für die diversen Verfahren müssen vom fehlbaren Lenker übernommen werden.